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    Studienplatz einklagen Tiermedizin

    Studienplatz einklagen Tiermedizin

    Studienplatz einklagen Tiermedizin? Für Bewerber im Inland die einzige Möglichkeit, an der tierarztStiftung für Hochschulzulassung vorbei einen Studienplatz zu erlangen. Bei Tiermedizin ergeben sich für Klageverfahren mehrere Besonderheiten: Tiermedizin kann nur an 5 Unis studiert und damit eingeklagt werden. Tiermedizin kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Etwas anders gilt für Verfahren zum höheren Fachsemester. Hier kann der Einstieg zu jedem Semester erfolgen. Dieser Beitrag klärt auf, mit welcher Strategie die größten Chancen auf einen Studienplatz gesichert werden können.

    alt 1. Wo kann Tiermedizin eingeklagt werden? Welche Fristen sind zu beachten?

    alt 2. Welche Unis sind zu empfehlen?

    alt 3. Welche Strategie bietet die besten Chancen?

    alt 4. Wie kann Tiermedizin zum höheren Fachsemester eingeklagt werden?

    alt 5. Was kostet der Anwalt?

    1. Wo kann Tiermedizin eingeklagt werden? Welche Fristen sind zu beachten?

    München: Frist keine

    Hannover: Frist 15.10.

    Berlin: Frist 01.10.

    Gießen: Frist 01.09.

    Leipzig: Frist keine

    alt Seitenanfang

    2. Welche Unis sind zu empfehlen?

    Ich empfehle die o.g. Unis in folgende Reihenfolge:

    1. Leipzig
    2. München
    3. Hannover
    4. Gießen
    5. Berlin

    alt Seitenanfang

    3. Welche Strategie bietet die besten Chancen?

    Bei Tiermedizin ist sicher zu erwarten, dass es bedeutend mehr Bewerber als freie Studienplätze gibt. Daher ist zur Erhöhung der Chancen zu empfehlen, mehrere Unis zu verklagen.

    alt Seitenanfang

    4. Wie kann Tiermedizin zum höheren Fachsemester eingeklagt werden?

    Zum höheren Fachsemester ergibt sich zunächst die Besonderheit, dass ein Einstieg sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich ist.

    Wichtig ist der Nachweis der Studienberechtigung zum höheren Fachsemester, also der Anrechnungsbescheid. Aus ihm ergibt sich, in welchem Semester das Studium aufgenommen werden kann.

    Wichtig: die Chancen bei Klagen ins höhere Semester sind recht gut. Zum einen gibt es wenig Konkurrenten, zum anderen kann sowohl auf das Wunschsemester als auch auf jedes niedrigere Semester geklagt werden. Dadurch erhöheren sich die Chancen erheblich.

    alt Seitenanfang

    5. Was kostet der Anwalt?

    Die Anwaltskosten sind sehr unterschiedlich und liegen für eine gerichtliches Verfahren zwischen 334,75 € bis 492,54 €.

    Am günstigsten sind Verfahren in München und Leipzig, im Mittelfeld liegen Hannover und Gießen, Berlin ist am teuersten.

    Für die Kostenkalkulation biete ich Ihnen 2 kostenfreie Möglichkeiten an:

    -sie taxieren die Kosten selbst hier in unserem Kostenrechner

    -sie lassen fordern hier einen kostenfreien Kostenanschlag an.

    Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an (0511. 220 620 60) oder mailen mir (tarneden@tarneden.de)

    alt Seitenanfang

     

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