Studentenvisum für KIT gegenüber Deutscher Botschaft Tunis erstritten
In dem Verfahren (aus dem Jahr 2017) hatte der Mandant einen Zulassungsbescheid des KIT (Karlsruher Institut für Technologie) für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor). Dieser war mit der Auflage versehen, dass vor Studienaufnahme die Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 nachzuweisen waren. Mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse erfüllte der Mandant die Voraussetzungen des Rechtsanspruches auf Erteilung eines Visums zu Studienwecken der Art. 7, 11 Richtlinie (EU) 2016/801 i.V.m. § 16 Abs. 1 AufenthG. Davon war im Rahmen der Remonstration auch die Deutschen Botschaft überzeugt und erteilte dem Mandanten das begehrte Visum. Für den Mandanten bedeutet das Visum den Zugang zu einem Studium in Deutschland, einem der begehrtesten Studienorte weltweit. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier auf unserem Beitrag dazu.