Strafgerichte verwerten Dashcam-Aufzeichnung!
Wie die WAZ aktuell berichtet, hat das Amtsgericht Verden einen Verkehrsrowdy verurteilt und dabei eine Dashcam-Aufzeichnung verwendet. Dem Bericht zufolge wurde dem Autofahrer die Fahrerlaubnis für 18 Monate entzogen, Grund: er hatte mit seinem VW T5 einen anderen Verkehrsteilnehmer „maßregeln“ wollen (durch Ausbremsen). Dem Medienbericht zufolge war es das erste Mal, dass ein Strafgericht eine Dashcam-Aufzeichnung verwertet hat.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete in ihrer Ausgabe vom 02.05.2015, dass das Amtsgericht Nienburg ebenfalls eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafprozess zugelassen hat. In dem Fall (AG Nienburg Az.: 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) war ein Kleinwagenfahrer bedrängt worden und hatte das aufgenommen. Das Gericht akzeptierte die Aufnahme, Begründung: Die abstrakte Furcht vor Datenerhebung dürfe nicht dazu führen, Bürgern technische Hilfsmittel zur Beweisführung kategorisch vorzuenthalten.
Kommentar: Abzuwägen sind die Persönlichkeitsrechte des Aufgezeichneten, die Rechte des Opfers sowie das Strafverfolgungsinteresse des Staates. M.E. spricht viel dafür, dass andere Gerichte folgen werden. In einer Zeit jederzeitiger Verfügbarkeit von Videogeräten (Smartphones) muss jeder viel mehr als jemals zuvor damit rechnen, aufgezeichnet zu werden. Wird jemand dabei gefilmt, wie er Straftaten begeht, muss er damit rechnen, dass die Bedeutung seines Persönlichkeitsrechts geringer gewertet wird.