Sonderpädagogik Lehramt Leibniz Uni: OVG Lüneburg 2 NB 545/18 spricht Studienplätze zu
In jenem Fall hatten wir den Studienplatz bereits in erster Instanz erstritten. Die Leibniz Universität Hannover war damit nicht einverstanden. Sie legte Beschwerde ein und versuchte, den Studienplatzkläger wieder „raus zu klagen“. Erfolglos wie das höchste Gericht im Bundesland Niedersachsen jetzt im September 2019 entschieden hat. Damit ist in höchster Instanz im Eilverfahren entschieden, dass die der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf weitere Studienplätze im Studiengang Sonderpädagogik Lehramt Erfolg hatte.