Schulgeldforderung über ca. 13.000,00 € nach Kündigung des Internatsvertrages abgewehrt
Ein Internat hatte den Schulvertrag mit dem von mir vertretenen Mandanten gekündigt. Das Internat berief sich auf eine Klausel im Internatsvertrag, nach der die Eltern verpflichtet seien, bis zum Ablauf das Schulhalbjahres Schulgeld weiter zu zahlen, obwohl der Mandant nach der Kündigung gar nicht mehr beschult wurde. Im vorliegenden Fall wurden im Dezember 2018 von Seiten des Internates gegenüber den Eltern des Mandanten noch 16.441,33 € verlangt. Im Rechtsstreit am Landgericht Magdeburg (Az.: 9 O 28/19) gelang es dann, einen Vergleich zu schließen. Zwar war die Kündigung des Schulvertrages wirksam, allerdings einigten sich die Parteien, dass das nachgeforderte Schulgeld (zur Zeit des Gerichtstermins noch ca. 13.000,00 €) erlassen wurde. Häufig wird im privaten Schulrecht um die Fortzahlung von Schulgeld nach Beendigung des Schulvertrages gestritten. Im vorliegenden Fall konnte eine Forderung von fast 13 TEUR abgewehrt werden. Sind Sie auch einer Schulgeldforderung ausgesetzt, die Sie nicht akzeptieren? Dann setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.