Schule und Strafverfahren gegen Schüler
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Vorladung von der Polizei erhalten, weil die Schule Strafanzeige erstattet hat? Oder Ihr Kind ist Opfer von Straftaten in der Schule? Der Umgang mit Strafverfahren in der Schule hat viele Besonderheiten. In aller Regel sind die SchülerInnen minderjährig, teilweise noch gar nicht strafmündig. Dennoch gerät viel Unruhe in den Familienrat, wenn im schulischen Umfeld Strafanzeigen gestellt worden sind. Der richtige Umgang mit Strafverfahren beruhigt den Familienrat und führt in aller Regel zu den besten Ergebnissen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung auch im Strafrecht, denn ich bin neben dem Schulrecht seit mehr als Jahren auch in der Strafverteidigung tätig.
1. Die Schule hat Strafanzeige erstattet: Was soll ich tun?
2. Mein Kind ist in der Schule Opfer von Straftaten: Soll ich Strafanzeige erstatten?
3. Wann sind SchülerInnen strafmündig? Wann ist das Jugendrecht anwendbar?
4. Beispiele für Strafverfahren gegen Schüler im schulischen Umfeld
5. In welchen Fällen wird bei Strafverfahren gegen Schüler typischerweise ein Anwalt beauftragt?
6. Was sind die Ziele der Strafverteidigung?
8. Anwaltskosten? Kontaktaufnahme zum Anwalt
1. Die Schule hat Strafanzeige erstattet: Was soll ich tun?
Ruhe bewahren. Wer eine Vorladung von der Polizei erhält, macht sich erst einmal viele Sorgen. Die meisten sind nicht vertraut mit dem Umgang mit Strafverfolgungsbehörden. Wird ein Anwalt beauftragt, führt der Anwalt den gesamten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Der Anwalt kann Einsicht in die Strafakte nehmen. Nach Durchsicht der Akte kann in Ruhe die Verteidigung abgesprochen werden.
2. Mein Kind ist in der Schule Opfer von Straftaten: Soll ich Strafanzeige erstatten?
Es ist zu überlegen, ob Strafanzeige erstattet wird. Daneben ist zu prüfen, ob die Schule informiert wird. Wenn Schüler Opfer von Straftaten oder Mobbing sind, hat die Schule Möglichkeiten, gegen die Täter vorzugehen. Dafür stehen der Schule umfassende Möglichkeiten nach dem Schulgesetz zur Verfügung. Oftmals ist die Intervention durch die Schule (z.B. durch einen Schulverweis gegen den Täter) wirksamer als ein Strafverfahren. Das Strafgericht kann beispielsweise keinen Schulverweis aussprechen, die Schule aber schon!
Oftmals ist beides sinnvoll, also Strafanzeige erstatten und die Schule informieren und auffordern, tätig zu werden.
3. Wann sind SchülerInnen strafmündig? Wann ist Jugendrecht anwendbar?
Die Strafmündigkeit beginnt am 14. Geburtstag. Daher werden alle Strafverfahren bei SchülerInnen eingestellt, wenn die vorgeworfenen Taten vor dem 14. Geburtstag begangen worden sind.
Ab dem 14. Geburtstag wird dann Jugendrecht angewendet bis zum 18. Geburtstag und – in besonders gelagerten Fällen – auch bis zum 21. Geburtstag. Bei Strafverfahren im schulischen Umfeld findet in fast allen Verfahren das Jugendrecht Anwendung. Im Jugendrecht ist das Ziel die Erziehung der Jugendlichen, nicht dessen Bestrafung. Darin liegt ein großer Vorteil im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt der Strafverteidigung steht daher, inwieweit eine erzieherische Intervention sinnvoll oder nötig ist.
4. Beispiele für Strafverfahren gegen Schüler im schulischen Umfeld
Hier finden Sie einige Beispiele von Fällen, wie sie sich im schulischen Umfeld ereignen können:
- Zwei Schüler geraten auf dem Schulhof aneinander. Der ein bewirft den anderen mit einer Flasche. Die Schule erstattet Strafanzeige gegen den Flaschenwerfer und beraumt daneben eine Klassenkonferenz an.
- ein Schüler wirft einen Stuhl aus einem Klassenzimmer, der beim Herunterfallen einen anderen Schüler trifft, der dort gerade vorbei geht: der verletzte Schüler erstattet Strafanzeige
- ein Schüler erhält eine Klassenarbeit zurück und manipuliert die gegebenen Note von „5“ auf „4“. Die Schule erstattet Strafanzeige wegen Urkundenfälschung
- ein Schüler zündet Sylvesterknaller in der Schultoilette, die dadurch beschädigt wird: Die Schule erstattet Strafanzeige wegen Sachbeschädigung
- …
5. In welchen Fällen wird bei Strafverfahren gegen Schüler typischerweise ein Anwalt beauftragt?
Die Anwaltskosten sind das Hauptprobem bei Strafverfahren gegen Schüler im schulischen Umfeld. Die SchülerInnen können sich einen Anwalt meist nicht leisten. Es gibt typische Gründe, in ich als Anwalt in Strafverfahren gegen Schüler beauftragt werde:
- der Anwalt soll im Wege der Akteneinsicht ermitteln, wer die Strafanzeige erstattet hat
- der Anwalt soll im Wege der Akteneinsicht ermitteln, was genau dem SchülerIn vorgeworfen wird
- es soll ein Freispruch erreicht werden
- es soll eine Gegenanzeige gestellt werden
- das Strafverfahren ist bedeutsam für andere Verfahren (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde, Verfahrem beim Jugendamt…)
- es soll ein Eintrag in das Erziehungsregister / polizeiliches Führungszeugnis vermieden werden
- …
6. Was sind die Ziele der Strafverteidigung?
Die Einstellung des Strafverfahrens. Mehr als die Häfte aller Strafverfahren werden eingestellt. Dabei gibt es etliche Gründe für eine Einstellung. Ein Verfahren kann eingestellt werden mangels Tatverdacht oder weil auf den Privatklageweg zu verweisen ist. Es kann auch eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung besteht oder wegen Geringfügigkeit oder auch gegen Auflagen. Wenn der Anwalt Einsicht in die Strafakte hatte, können alle Umstände berücksichtigt werden und in optimaler Weise auf eine Einstellung hingewirkt werden.
Lässt sich eine Einstellung nicht erreichen, verschiebt sich das Ziel auf eine möglichst milde Betrafung des Beschuldigten.
7. Gibt es einen Eintrag in das Erziehungsregister? Gibt es einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis?
Sanktionen im Jugendstrafrecht werden eingetragen. Dabei wird unterschieden zwischen Erziehungsregister und polizeilichem Führungszeugnis.
Eintragungen in das Erziehungsregister
In das Erziehungsregister werden Entscheidungen im Jugendstrafverfahren eingetragen, so z.B.
- Jugendarrest und Jugendstrafe
- Zuchtmittel (Auflagen oder Verwarnung)
- Erziehungsmaßregeln wie Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
- Einstelung des Strafverfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Wichtig: Eintragungen im Erziehungsregister sind im polizeilichen Führungszeugnis nicht sichtbar, d.h.: im polizeilichen Führungszeugnis, das bei einem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, sind diese Eintragungen nicht sichtbar. Eingtragungen in das Erziehungsregister sind daher nur für die Justiz, nicht aber für einen Arbeitgeber einsehbar.
Eintragungen in das polizeiliche Führungszeugnis
Die o.g. Eintragungen im Jugendstrafverfahren werden in aller Regel nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Dies ist geregelt in § 32 Abs. 2 BZRG, Ausnahme: Eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren wird dagegen eingetragen.
8. Anwaltskosten? Kontaktaufnahme zum Anwalt?
Kostenfreier Erstkontakt: Rufen Sie an (0511 – 220 620 60) oder mailen Sie mir.
Eine Strafverteidigung kostet meist zwischen 550 – 1.200 € Anwaltskosten, meistens ca. 770,00 €.
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