Schulausschluss rechtswidrig: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Az.: 4 K 5119/17
Am 29.01.2019 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 4 K 5119/17) in einem von mir vertretenen Fall geurteilt, dass der vom Schulleiter verhängte Schulausschluss rechtswidrig gewesen ist. Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Schüler ein Rehabilitationsinteresse hat, denn ein Schulausschluss muss u.a. dem Jugendamt mitgeteilt werden. Das Gericht hat weiter geurteilt, dass der Schulausschluss unzureichend begründet war. Zuletzt war das Gericht der Ansicht, dass der Schulausschluss auch unverhältnismäßig war. Das Urteil wurde rechtskräftig. Das Urteil begrüße ich sehr. Es zeigt auch, dass Verwaltungsgerichte gegen Schulen durchgreifen können. Erfreulich ist, dass das Gericht die Begründung des Schulausschlusses als unzureichend angesehen hat. Ein Ansatz, den ich in Klagebegründungen praktisch immer bringe, der aber m.E. viel zu selten von Gerichten aufgegriffen wird. Sind Sie auch von einen Schulausschluss betroffen und wollen dagegen klagen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und vertrauen auf fast 20 Jahre Berufserfahrung im Bildungs- und Schulrecht.