Scheidung, Härtefallscheidung, Annullierung oder Auslandsscheidung bei gemischt-nationaler Ehe?
Bei Trennung nach kurzer Zeit in einer gemischt nationalen Ehe ist der Wunsch häufig groß, die Ehe so schnell wie möglich zu lösen. Manche Ehegatten fühlen sich betrogen, gehen davon aus, dass eine Scheinehe vorliegt oder gar keine wirksame Ehe geschlossen wurde und die Ehe deswegen annulliert werden kann. Wenn es viel Streit oder Gewalt in der Ehe gab, stellt sich für viele die Frage, ob eine Härtefallscheidung (Blitzscheidung) möglich ist. Als Alternative kommt zudem eine Scheidung im Ausland in Betracht. Oder besser doch eine “normale” Scheidung im Inland? Dieser Beitrag klärt auf, welche die richtige Lösung für Sie ist.
1. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Ehe aufzulösen?
2. Wann ist die A n n u l l i e r u n g einer Ehe möglich?
3. Wann ist die S c h e i d u n g einer Ehe möglich?
4. Wann ist eine H ä r t e f a l l s c h e i d u n g möglich?
5. Wann kommt eine Scheidung im A u s l a n d in Betracht?
6. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
1. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Ehe aufzulösen?
Es gibt die Annullierung der Ehe: Die Annullierung ist möglich, wenn Fehler bei der Eheschließung erfolgt sind, die Ehe also nicht wirksam geschlossen wurde.
Es gibt die Scheidung im Inland: Lag eine wirksame Ehe vor, ist nur die Scheidung möglich, allerdings nur, nachdem die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst ist. Zudem muss das Trennungsjahr abgelaufen sein.
Es gibt die Härtefallscheidung (Blitzscheidung) im Inland: Die Härtefallscheidung ist ein Spezialfall der Scheidung. Sie ist möglich, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, das Trennungsjahr vor der Scheidung abzuwarten.
Es gibt die Scheidung im Ausland: Die Auslandsscheidung kommt in Betracht bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden.
2. Wann ist die A n n u l l i e r u n g einer Ehe möglich?
Hier die wichtigsten Fälle:
- Scheinehe, d.h. beide Ehegatten waren sich bei der Eheschließung darüber einig, dass sie keine Ehe eingehen wollten (Beispiel: Ehe nur geschlossen, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten oder Ehe nur aus finanziellen Gründen geschlossen)
- ein Ehegatte ist zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung bestimmt worden, die ihn, wenn er die Umstände gekannt hätte, davon abgehalten hätten, die Ehe einzugehen. Achtung: Hier gibt es eine Frist: Der Annullierungsantrag ist binnen einer Frist von einem Jahr zu stellen
- ein Ehegatte ist durch Drohung veranlasst worden, die Ehe einzugehen: Achtung: Hier gibt es eine Frist: Der Annullierungsantrag ist binnen einer Frist von drei Jahren zu stellen
- ein Ehegatte befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit: Achtung: Hier gibt es eine Frist: Der Annullierungsantrag ist binnen einer Frist von einem Jahr zu stellen
- ein Ehegatte wusste gar nicht, dass es sich um eine Eheschließung handelt
Die Annullierung kann sofort beantragt werden. Anders als bei der Scheidung (s.u. Ziffer 3.) muss kein Trennungsjahr abgewartet werden.
3. Wann ist die S c h e i d u n g einer Ehe möglich?
Eine Scheidung, die nach deutschem Recht durchgeführt wird, ist erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Besonders bei Kurzehen ist diese Regelung “nervig”. Denn teilweise dauert das Trennungsjahr dann länger als die Zeit der ehelichen Lebensgemeinschaft. Daher suchen viele nach kurzfristigen Auswegen. Die möglichen Auswege sind hier beschrieben. Liegen die nicht vor, bleibt nichts anderes übrig, als das Trennungsjahr abzuwarten und eine herkömmliche Scheidung durchzuführen.
4. Wann ist eine H ä r t e f a l l s c h e i d u n g möglich?
Die Härtefallscheidung ist nur dann möglich, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, den Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten. Hier einige typische Fälle:
- ein Ehegatte hat (ohne Wissen des anderen) die Ehe nur geschlossen, um ein Aufenthaltsrecht zu erwirken; wichtig: wenn beide Ehegatten wussten, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um eine Aufenthaltsrecht zu erwirken, muss die Ehe annulliert werden (s.o.).
- Straftaten zum Nachteil des Ehegatten, typisch: Gewaltanwendung, Körperverletzung, Vergewaltigung. Diese sollten amtlich dokumentiert sein, beispielsweise dadurch, dass Strafanzeigen gestellt wurden oder Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen wurden oder die Ehefrau Schutz in einem Frauenhaus gesucht hat.
- Ehefrau ist schwanger vom Fremdgehen
- fortgesetztes Fremdgehen während der Ehe
- Ehegatte geht der Prostitution nach
Die Anforderungen an eine Härtescheidung werden oft unterschätzt. Die beschriebenen Umstände müssen bewiesen werden. Das ist in der Theorie leichter als in der Praxis. Insbesondere reichen Streitigkeiten (auch heftige) für eine Härtescheidung zumeist nicht aus. Auch Beleidigungen reichen meist nicht aus. Eine Härtescheidung eröffnet die “Blitzscheidung” ohne Trennungsjahr. Dies ist aber nur in außerordentlichen Härtefällen möglich. Daher sollte im Vorfeld gründlich überlegt werden, ob die Voraussetzungen für eine Härtescheidung wirklich vorliegen und im Streitfall auch beweisbar sind.
5. Wann kommt eine Scheidung im A u s l a n d in Betracht?
Eine Option bei gemischt nationalen Ehen ist, die Scheidung im Ausland durchzuführen. Dies hat Vor- und Nachteile.
Vorteile:
- Scheidungen in Deutschland sind häufig teurer als Scheidungen im Ausland. Daher kann der Kostenvorteil ein Argument für eine Auslandsscheidung sein.
- für den Ausländer ist es häufig leicht, im Ausland Rechtsbeistand für eine Auslandsscheidung zu finden.
- ggf. muss das Trennungsjahr im Ausland nicht abgewartet werden, abhängig von der Rechtslage im jeweiligen Ausland (dass im Ausland das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss, steht einer Anerkennung der Auslandsscheidung in Deutschland zumeist nicht im Weg)
Nachteile:
- Die Scheidung im Ausland ist in Deutschland erst dann gültig, wenn sie in Deutschland anerkannt wurde. Daher muss nach der Auslandsscheidung in Deutschland noch das Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Nur wenn die Auslandsscheidung auch anerkannt wird, hat man etwas erreicht. Wird sie nicht anerkannt, gibt es kaum Gründe , eine Auslandsscheidung durchzuführen.
- Für den Deutschen ist es zumeist schwer, im Ausland eine Scheidung zu organisieren
Die Auslandsscheidung ist v.a. für den Ausländer interessant. Sie bietet unter Umständen (abhängig von der Rechtslage im Ausland!) eine schnelle und meist günstigere Lösung als eine Scheidung in Deutschland. Allerdings muss bedacht werden, dass die Scheidung im Ausland in Deutschland nur dann wirksam ist, wenn die Auslandsscheidung hier anerkannt wird.
6. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
Beratung: ab 75 €.
Vertretung: die Kosten für eine Vertretung im Scheidungsverfahren sind abhängig von dem Einkommen der Ehegatten. Sie erhalten kostenfrei einen Kostenanschlag, wenn Sie mir das Einkommen nennen.
Bei Interesse mailen (tarneden@tarneden.de) Sie mir oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden