Reisepass und Passersatz für Ausländer
Reisepass und Passersatz für Ausländer
Rechtsanwalt Rolf Tarneden |
Reisepass oder Passersatz für Ausländer: Die Ausländerbehörden wollen entweder das eine oder das andere sehen. Wer beides nicht vorlegen kann, erhält von der Ausländerbehörde häufig Post: Er soll eine Straftat begangen haben wegen seiner Passlosigkeit. Aber begeht ein Ausländer, der keinen Pass erhalten kann, eine Straftat? Sicher nein. Aber kann ihm ein Passersatz ausgestellt werden? Die Ausländerbehörden sind streng. Die Politik ist kaum bereit, betroffenen Ausländern einen Ausweisersatz auszustellen. Oft sind langwierige Gerichtsverfahren nötig. Wann haben solche Prozesse Erfolg? Wann muss der Ausländer einen Heimatpass vorlegen und wann bekommt er einen Ausweisersatz? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Passpflicht: Jeder Ausländer muss über einen Pass verfügen
2. Macht sich ein Ausländer strafbar, wenn er keinen Pass besitzt?
3. Wichtig: Jeder Ausländer muss zunächst versuchen, Heimatpass zu erlangen
4. Wann wird dem Ausländer ein Passersatz/Ausweisersatz erteilt?
1. Passpflicht: Jeder Ausländer muss über einen Pass verfügen
Jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, muss über einen gültigen Pass verfügen (§ 3 AufenthG). Das ist der Ausgangspunkt im Ausländer- und Passrecht.
2. Macht sich ein Ausländer strafbar, wenn er keinen Pass besitzt?
Ja, jedenfalls dann, wenn er dies selbst schuld ist. § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wird die Passlosigkeit als Straftat geahndet.
In Fällen, in denen der Ausländer seinen Pass mutwillig beschädigt hat und er nichts unternimmt, um einen neuen Pass zu erhalten, wäre der Straftatbestand erfüllt.
Anders ist es in Fällen, in denen der Ausländer sich nach Kräften bemüht, einen Heimatpass zu erlangen, dies aber nicht gelingt. Dafür kann es verschiedende Gründe geben:
- das Heimatland verweigert eine Passaussstellung
- dem Ausländer fehlen für den Passantrag im Heimatland Unterlagen, die er nicht beschaffen kann (z.B. Geburtsurkunde, da Standesamt im Heimatland kriegsbedingt abgebrannt ist)
- der Ausländer kann den Reispepass nur im Heimatland beantragen und das Verfahren dort würde viele Monate andauern: der Ausländer kann aber nicht ausreisen, da er in Deutschland Arbeit, Frau und Kinder hat
- …
In solchen Fällen wäre es völlig verfehlt, dem Ausländer eine Straftat vorzuwerfen. Aus meiner langjährigen Praxis im Ausländerrecht ist mir bekannt, dass die Ausländerstellen in diesen Fällen oft sehr streng sind: Die Ausländer erhalten Aufforderungen, dass sie einen Heimatpass besorgen sollen und sie werden darauf hingewiesen, dass sie angeblich eine Straftat begehen. Teilweise stellen die Ausländerstellen auch Strafanzeigen.
Je nach Fall kann hier der Vorwurf einer Straftat abgewehrt werden. Für diese Ausländer stellt sich dann in aller Regel die Frage, ob es möglich ist, einen Ausweisersatz zu erhalten, insbesondere einen Reiseausweis für Ausländer.
3. Wichtig: Jeder Ausländer muss zunächst versuchen, Heimatpass zu erlangen
Die deutschen Ausländerbehörden sind streng, geben nur nach gründlicher Prüfung einen Ausweisersatz. Der Grund liegt in der Passhoheit im Völkerrecht. Denn das weltweite Passwesen basiert auf der Grundannahme, dass jedes Land die Pässe jedes anderen Landes akzeptiert. Dies funktioniert nur dann, wenn jedes Land Gewissheit hat, dass auch seine eigenen Pässe weltweit aktzeptiert werden.
Dieses System gerät aus dem Gleichgewicht, wenn ein Land für Ausländer einen Ausweisersatz ausstellt. Denn in diesem Fall stellt ein Land einen Pass aus, obgleich der Ausländer der Passhoheit eines anderen Landes unterliegt.
Das ist der Grund, warum die Ausländerstellen so streng sind.
4. Wann wird dem Ausländer ein Passersatz/Ausweisersatz erteilt?
Wenn es dem Ausländer unmöglich oder unmutbar ist einen Reisepass aus seinem Heimatland zu erlangen.
In einem Fall, den ich vertrat, hatte uns das Gericht Recht gegeben und die Ausländerbehörde verurteilt, einen Ausweisersatz zu erteilen, Begründung in dem Fall: Der Ausländer konnte glaubhaft machen, dass er nur im Ausland (also nicht bei seiner Botschaft oder bei seinem Konsulat in Deutschalnd) den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses stellen konnte. Der betroffene Ausländer lebte mit Frau in minderjährigen Kindern in Deutschland. Zudem konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass der Ausländer für viele Monate hätte ausreisen müssen. Es war ihm und seiner Familie deshalb nicht zuzumuten, für eine Passbeantragung mehrere Monate auszureisen.
Verschärft stellt sich die Problematik bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen. Ihnen wurden bis ca. 2005 von den deutschen Ausländerbehörden ein Ausweisersatz ausgestellt. Davon haben die Ausländerstellen inzwischen Abstand genommen und verlangen, dass die Kontingentflüchtlinge Heimatpässe vorlegen. Soweit dies unzumutbare Anforderungen an den Kontingentflüchtling, dürfte diese Forderung der Ausländerstellen unzulässig sein.
Ca. 500,00 € Anwaltskosten fallen an in Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde wegen eines Ausweisersatzes bzw. des Passbeschaffungspflicht.
Beratungen sind deutlich günstiger.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird es teurer.
Bei Obsiegen, muss die Ausländerstelle die Verfahrenskosten in aller Regel tragen.
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung. Kostenvoranschläge erhalten Sie kostenfrei und kurzfristig.