Prüfungsanfechtung: VG Magdeburg hebt Bewertung einer Klausur mit „nicht bestanden“ auf
In dem von mir vertretenen Fall ging es um die letzte Wiederholungsmöglichkeit einer Klausur und damit das endgültige Nichtbestehen in dem Studiengang. Die Hochschule hatte die Klausur mit „nicht bestanden“ bewertet. Ich machte für die Mandantin die fehlerhafte Bewertung geltend. Im Juni 2019 war dann der Gerichtstermin. Das Verwaltungsgericht Magdeburg (Az.: 7 A 109/18 MD) hat uns Recht gegeben und die Bewertung für rechtswidrig erklärt. Die Hochschule ist von Seiten des Gerichtes verpflichtet worden, eine neue Bewertung vorzunehmen. Wichtig: Das Gericht hat keine neue (bessere) Note vergeben. Das ist im Prüfungsrecht auch nicht zulässig. Das Gericht kann nur prüfen, ob eine Bewertung Rechtsfehler enthielt. Ist das der Fall, wird die Uni, Hochschule oder Schule verpflichtet neu zu bewerten und den Bewertungsfehler bei der erneuten Bewertung zu unterlassen. Sind sie auch der Ansicht, dass Ihre Prüfung falsch bewertet wurde? Dann rufen Sie mich gern an oder mailen mir.