Mit Vorabzustimmung zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Die Vorabzustimmung ermöglicht die erheblich beschleunigte Erteilung des Visums durch die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Sie bietet eine echte Option bei der Beratung und Vertretung von Migrationsfällen. Die Mandantschaft wünscht zumeist die sofortige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die inländische Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörden verweigern diese bei erstmaliger Erteilung häufig damit, dass die Deutsche Botschaft im Ausland zuständig sei. Die Vorabzustimmung ermöglicht einen Kompromiss zwischen beiden Verfahren: Während die Zuständigkeit bei der Auslandsvertretung bleibt, stellt die inländische Ausländerstelle “vorab” klar, dass sie der Visumserteilung zustimmt. Die Vorabzustimmung ist immer “nur” ein Kompromiss. Bei der Abwägung “alles oder nichts” kann sie indessen eine wertvolle Alternative sein. Wann genau, klärt dieser Beitrag.
1. Was ist eine Vorabzustimmung?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vorabzustimmung erteilt werden?
3. In welchen Fällen ist eine Vorabzustimmung zu empfehlen?
4. Beispiele, wann eine Vorabzustimmung erteilt wurde
5. Anwaltskosten? Kontaktaufnahme zum Anwalt.
1. Was ist eine Vorabzustimmung?
Die Zustimmung zur Visumserteilung durch die Deutsche Botschaft bzw. deutsche Auslandsvertretung. Diese wird vorab dem Antragsteller erteilt. “Vorab” meint, bevor der Antrag auf Visumserteilung bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt wird. Normalerweise wird sie nicht “vorab” erteilt, sondern “intern” im Rahmen der Beteiligung der inländischen Ausländerbehörde durch die deutsche Auslandsvertretung. In geeigneten Fällen ist es aber möglich, bei der inländischen Ausländerbehörde die Erteilung der Vorabzustimmung zu beantragen.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vorabzustimmung erteilt werden?
Nach dem Gesetz kann die Vorabzustimmung in bestimmten Fällen erteilt werden, nämlich
- im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- bei Bestehen eines öffentlichen Interesses
- in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, §§ 19, 19b, 19c oder 21 des Aufenthaltsgesetzes, in denen auf Grund von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Zustimmung der Ausländerbehörde vorgesehen ist oder
- in dringenden Fällen
Wichtig: Die Vorabzustimmung “kann” erteilt werden. Sie “muss” nicht erteilt werden. Die Entscheidung, ob eine Vorabzustimmung erteilt wird, steht also im Ermessen der Behörde. Daher sind für eine Vorabzustimmungsverfahren nur solche Fälle geeignet, bei denen zu erwarten ist, dass die Behörde von dem ihr zustehenden Ermessen zugunsten des Antragstellers Gebraucht macht. Dies werden bevorzugt solche Fälle sein, bei denen alle Migrationsvoraussetzungen erfüllt sind. Je komplizierte oder schwieriger der Fall, desto unwahrscheinlicher ist es, dass eine Vorabzustimmung erteilt wird.
3. In welchem Fällen ist eine Vorabzustimmung zu empfehlen?
Im Einzelfall. Pauschal lässt sich das nicht sagen. Es ist immer eine Abwägung vorzunehmen, ob der Fall überhaupt für eine Vorabzustimmung geeignet ist. Das kann man sich nicht aussuchen. Es hängt nicht zuletzt von der Ausländerstelle ab. Ferner spielt die Erreichbarkeit der Deutschen Auslandsvertretung eine große Rolle. Die Vorabzustimmung ist nur dann eine echte Alternative, wenn man bei der Deutschen Botschaft (Visastelle) schnell einen Termin erhält.
Hinzu kommt, dass von der Mandantschaft im Zweifel die Vorabzustimmung eher nicht gewollt ist. Denn die Sorge, dass eine Wiedereinreise nicht gelingt, ist nach meiner Erfahrung häufig groß. Auf der anderen Seite ist sorgfältig abzuwägen, ob durch einen Rechtsstreit im Inland prognostisch mehr erreicht werden kann als mit einer Ausreise und kurzfristigen Wiedereinreise mit Vorabzustimmung. Ist das nicht der Fall, spricht alles für die Vorabzustimmung.
Wir beraten das im Einzelfall. Vertrauen Sie auf meine fast 20-jährige Berufserfahrung in Fällen dieser Art.
4. Beispiele, wann eine Vorabzustimmung erteilt wurde?
- ein Mandant hatte keinen Aufenthalt, sollte ausreisen. Dann wurde er Vater eines deutschen Kindes. Die Behörde bestand dennoch auf seiner Ausreise. Der Mandant sollte ein Visum bei der Deutschen Botschaft einholen. Allerdings bot die Ausländerstelle an, dass er eine Vorabzustimmung bekommt. So konnte er ausreisen mit der Vorabzustimmung und eine Woche später mit Visum zurück kehren. Die Alternative wäre gewesen, im Inland ein Gerichtsverfahren zu führen, ob nicht doch die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erteilen ist. Das Flugticket war billiger als die Kosten des Rechtsstreits. Daher entschied sich der Mandant für Ausreise und Wiedereinreise
- in einem anderen Fall bekam die Mandantin vor der Entbindung ihres Kindes mit ausländischer Staatsbürgerschaft keinen Termin bei der Deutschen Botschaft (Tirana). Sie reiste daher visumsfrei ein und brachte in Deutschland das Kind zur Welt. Die Ausländerbehörde in Deutschland bestand auf der Visumserteilung durch die Deutsche Botschaft Tirana, also eine Ausreise. Wir kamen überein, dass eine Ausreise mit einer Vorabzustimmung denkbar wäre. Die Ausländerstelle stimmte zu und erteilte die Vorabzustimmung. Die Mandantin reiste am Freitag aus und kam mit Visum eine Woche später (am Freitag) wieder nach Deutschland zurück. Auch hier war abzuwägen, ob im Inland ein Gerichtsstreit geführt werden sollte oder im Wege der Vorabzustimmung und kurzfristiger Aus- und Wiedereinreise eine einfache Alternative gewählt wird.
5. Anwaltskosten? Kontaktaufnahme zum Anwalt?
Beratung: ab 75 €
Vertretung: ab 800,00 €, je nach Fall auch deutlich teurer.
Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden