Mindestsperre (6 Monate) Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt möglich!
+++ Alkohol im Straßenverkehr +++ Sperrzeit +++ Führerscheinentzug +++
Das Amtgericht Hannover (Az.: 223 Cs 7541 Js 56129/12 (167/12) hat in einem von mir vertretenen Fall eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Es verhängte nur die Mindestsperre von 6 Monaten – statt der sonst üblichen 12 Monate.
Das Gericht war davon überzeugt, dass hier ausnahmsweise die Mindestsperre ausreichend ist. Begründung: Die Mandantin hatte den Wagen lediglich umgesetzt bei ruhiger Verkehrslage. Zudem war die Angeklagte fast 30 Jahre im Straßenverkehr beanstandungsfrei gefahren.
Zwar konnte der Führerscheinentzug nicht abgewendet werden. Aber 6 oder 12 Monate Führerscheinentzug sind ein gewaltiger Unterschied, für den es sich zu kämpfen lohnt.
Weiter Informationen rund um das Thema Trunkenheitsfahrt finden Sie auch hier in meinem Fachbeitrag dazu.