LKW-Leasing: Restwert und Mängel: Anwalt informiert
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
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1. Warum Leasing statt Kauf bei LKW?. Vorzeitige Rückgabe bei Mängeln am Leasing-LKW?
2. Vorzeitige Rückgabe mein Mängeln am Leasing-LKW?
3.Schadensersatzabwehr wegen übermäßiger Nutzung des LKW bei Leasingrückgabe
1.Warum Leasing statt Kauf bei LKW?
Das spricht für das Leasing
Leasing eines LKW kann für Unternehmen interessant sein, wenn die Erhaltung des Cashflows und die Minimierung der finanziellen monatlichen Belastung im Vordergrund steht. Durch die Zahlung von monatlichen Leasingraten anstelle des gesamten Kaufpreises bzw. anstelle von monatlichen Kreditraten bei der Finanzierung eines gekauften LKW haben Unternehmen somit mehr finanziellen Spielraum für andere geschäftliche Prioritäten.
Für das Leasing eines LKW sprechen die gleichbleibenden monatlichen Leasingraten, ein geringerer Kapitaleinsatz als beim Kauf eines LKW und bei Full-Service-Verträgen die Freistellung von Wartungs- und Reparaturkosten. Zudem können die neuesten LKW-Modelle geleast werden. Schließlich sind auch die steuerlichen Vorteile nicht zu vernachlässigen, da die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Das spricht für den Kauf
Für den Kauf eines LKW spricht, dass dieser , ggf, nach Abschluss einer Finanzierung, ins Eigentum des Unternehmens übergeht und somit einen Vermögenswert für das Unternehmen darstellt. Zudem gibt es – anders als beim (Kilometer-)Leasing keine Kilometerbeschränkungen. Der LKW kann ohne Einschränkungen genutzt werden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Auch kann der gekaufte LKW auf die besonderen Geschäftsbedürfnisse spezifisch durch Upgrades angepasst werden.
Schließlich erlaubt es der Kauf eines LKW, den Vermögenswert im Laufe der Zeit abzuschreiben, was erhebliche Steuervorteile mit sich bringen kann.
Die Mehrheit entscheidet sich für ?Leasing? Kauf?
Welche Vertragsoptionen beim Leasing bieten Mercedes Trucks, Scania, Man, Renault und IVECO an?
Es werden im Bereich des LKW-Leasings werden ist zwei Varianten zu entscheiden.
a. Finanzierungsleasing
Der Leasingvertrag ist beim Finanzierungsleasing mittel- bis langfristig angelegt und unkündbar. Leasingvertrag. Dieser ist während der fest vereinbarten Grundmietzeit aus steuerlichen Gründen nicht kündbar. Zumeist handelt es sich bei Finanzierungsleasingverträgen um Vollarmortisationsverträge, d.h. die während der Vertragslaufzeit geleisteten Leasingzahlungen führen zur Vollamortisation des Leasinggebers.
Die Wartungs- und Instandhaltungskosten werden im Regelfall den Leasingnehmer übertragen.
Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Leasinggeber (je nach Vertragsgestaltung) verschiedene Handlungsoptionen:
– Der Leasingnehmer übt seine vertragliche Kaufoption aus und erwirbt den LKW zum Restbuchwert bzw. Marktwert, falls dieser niedriger ist als der Restbuchwert.
– Der Leasingnehmer gibt den LKW zurück.
– Der Leasingnehmer verlängert den Leasingvertrag.
Eine Variante sind die sog. Teilamortisationsverträge. Hier erfolgt während der Leasingdauer nur eine Teilfinanzierung des LKW.
Nach Ende des Leasingvertrages erfolgt die restliche Finanzierung über die Ausübung eines Andienungsrecht. Der Leasinggeber kann dann vom Leasingnehmer den Kauf des LKW zu einem bestimmten Preis oder eine Abschlusszahlung verlangen.
b. Operating-Leasing (Kilometerleasing)
Beim Kilometerleasing zahlt der Leasingnehmer für die Nutzung des LKW über einen bestimmten Zeitraum. Kalkulationsgrundlage für die monatlichen Leasingraten ist hier die vom Leasingnehmer prognostizierte Kilometerlaufleistung des LKW. Das Kilometerleasing ähnelt somit der Miete. Bei Vertragsende besteht keine Kaufverpflichtung des Leasingnehmers. Vielmehr gibt er den LKW zurück und braucht sich über den Restwert keine Gedanken zu machen. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber.
Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing ist das operative Leasing eher auf kurzfristige Zeiträume ausgelegt. Hier zahlt der Leasingnehmer – vergleichbar mit der Miete – nur für die die Nutzung des LKW. Kalkulationsgrundlage für die monatliche Leasingrate ist hier die prognostizierte Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs.
Da der Leasingnehmer bei dieser Leasingvariante bei Vertragsende keine Kaufverpflichtung hat, trägt allein der Leasinggeber das Restwert- bzw. Verwertungsrisiko.
Welcher Vertrag ist anfällig für Rechtsstreitigkeiten?
Sowohl Leasingverträge als auch Kaufverträge sind anfällig für Rechtsstreitigkeiten.
Insbesondere beim Kilometerleasingvertrag kann es bei Vertragsende zu Unstimmigkeiten kommen, weil der LKW-Verkäufer Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug fordert, die seiner Meinung nach über den normalen Gebrauch hinausgehen und deshalb nicht von der Leasingrate umfasst sind.
Wenn während des Leasings Mängel am LKW auftreten, muss sich der Leasingnehmer an den ausliefernden Händler wenden und eine Mängelbeseitigung verlangen und im Streitfall ein Gerichtsverfahren führen. Der Grund liegt darin, dass der Leasinggeber in den AGB regelmäßig seine eigenen Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtritt, sodass dieser verpflichtet diese in eigenem Namen gegen den Händler geltend zu machen.
Beim LKW-Kauf hingegen kann es zu Rechtstreitigkeiten kommen, wenn sich nach der Übergabe des LKW Sachmängel zeigen und der Verkäufer eine Reparatur verweigert. Da LKW-Kaufverträge üblicherweise zwischen zwei Unternehmern abgeschlossen werden (B2B-Geschäft), ist hier zu berücksichtigen, dass die Beweislast eines Sachmangels bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig beim Käufer liegt. Eine Beweislastumkehr, wie bei einem Verkauf an einen Verbraucher, gibt es im Bereich des B2B-Geschäfts nicht. Handelt es sich bei dem LKW um ein Gebrauchtfahrzeug, kann der Verkäufer eine Gewährleistung vollständig ausschließen