Leistungen Auslaenderrecht Aufenhaltserlaubnis Duldung – RAUS GENOMMEN –
Kann ich eine Arbeitserlaubnis mit (trotz) Duldung bekommen? Rechtsanwalt Rolf Tarneden Ausländer, die Aufenthalt in Deutschland mit einer Duldung haben, bekommen häufig als Nebenbestimmung in die Duldung den Eintrag: Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Dies kann für die Betroffenen bedeuten, dass sie mit staatlichen Zuwendungen (z.B. Lebensmittelscheinen und Taschengeld) auskommen müssen, die eine Teilhabe an dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland praktisch unmöglich macht. Der zum Teil beschrittene Weg in die Schwarzarbeit ist illegal und kriminalisiert die Betroffenen. Der legale Weg ist die Erlangung der Berechtigung, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Erteilung der Erlaubnis, einer Beschäftigung nachzugehen, ist gesetzlich geregelt und somit für jedermann nachvollziehbar. Eine Arbeitserlaubnis kann erstmals dann erteilt werden, wenn der Ausländer sich seit zumindest einem Jahr geduldet oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat. Ist dies der Fall, kann dem Ausländer mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung erlaubt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass es auch eine Reihe von Gründen gibt, in denen selbst nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland keine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Ausländer das Abschiebungshindernis in sein Heimatland durch Identitätstäuschung oder andere falsche Angaben herbeiführt. Für diejenigen Ausländer jedoch, die insofern wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben und sich seit über einem Jahr in Deutschland aufhalten, ist die Möglichkeit eröffnet, einer Beschäftigung nachzugehen und damit die wirtschaftliche Integration in Deutschland zu vollziehen. Und jedermann weiß: Durch die Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbsarbeit wird die aufenthaltsrechtliche Situation perspektivisch immer verbessert. Ein gesichertes Einkommen kann – je nach Lage des Falles – der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis dienen.
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