Kostenzusage für Drogentherapie (§ 35 BtMG) einklagen
Erfolgreich Kostenzusage einklagen!
Die Kostenzusagen für die Drogentherapie (§ 35 BtMG) stellt sich häufig als großes Problem für Betroffene dar. Das Gericht hat zwar festgestellt, dass die Tat wegen Drogenabhängigkeit begangen worden ist. Der Betroffene will Therapie statt Strafe. Dann wird die Kostenzusage beantragt und – abgelehnt. Häufige Begründung: keine Aussicht auf eine erfolgreiche Therapie. Für die Betroffenen oft ein Schock. Wer einen solchen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann dagegen vorgehen mit Widerspruch und Klage. Die Erfolgsaussichten sind häufig gut. Für Betroffene in Haft ist besonders auf eine kurze Verfahrensdauer zu achten. Wie kann die Kostenzusage eingeklagt werden? Wie gut sind die Chancen und wie lange dauert das Verfahren? Und: Was kostet der Anwalt? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Kostenzusage für Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG): Bedeutung
2. Wie sind die Chancen einer Klage auf Kostenzusage?
3. Wie lange dauert eine Klage auf Kostenzusage?
1. Kostenzusage für Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG): Bedeutung
Wer “Therapie statt Strafe” ( = im Gesetzeswortlaut Zurückstellung der Strafvollstreckung) begehrt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Kostenzusage
- Aufnahmezusage der Therapieeinrichtung
- Antrag auf Zurückstellung der Strafvollstreckung
- ein / mehrere zurückstellungsfähige Urteile
- Strafe / Strafrest nicht größer als 2 Jahre
Die größten Schwierigkeiten bereitet in aller Regel die Kostenzusage. Die Therapiekosten zahlt entweder die Deutsche Rentenversicherung oder das Sozialamt. Beide sind nach meiner Erfahrung wenig daran interessiert, diese Kosten zu tragen. Viele Anträge auf Kostenzusagen werden abgelehnt, teilweise mit unzutreffender Begründung.
Die Kostenzusage einklagen erfordert viel Fachkenntnis und Spezialwissen.
2. Wie sind Chancen einer Klage auf Kostenzusage?
Bei positiver Therapieaussicht gut.
Entscheidend für einer erste Beurteilung ist der Sozialbericht. Dieser wird erstellt von den Suchtberatungsstellen. In aller Regel werden Anträge auf Kostenzusagen von Suchtberatern vorbereitet und Anträge nur für Fälle gestellt, die für aussichtsreich gehalten werden.
Schicken Sie mir den Sozialbericht zu. Ich kann Ihnen kurzfristig sagen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Wir legen großen Wert auf erfolgreiche Verfahren und prüfen im Vorfeld gründlich die Erfolgsaussichten.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung: Ich habe erfolgreich gegen Sozialamt und Deutsche Rentenversicherung Kostenzusagen eingeklagt, z.B.
• Sozialgericht Heilbronn Az.: S 12 KR 3818/15: Kostenzusage erstritten gegen Krankenkasse für inhaftierten Mandanten
• Widerspruchsverfahren gegen Deutsche Rentenversicherung Rheinland (2015): Kostenzusage für inhaftierten Mandanten im Widerspruchsverfahren erstritten
• Sozialgericht Hannover Az.: S 13 R 568/15: Prozesskostenhilfe erhalten für Streit um Kostenzusage für Therapie, die Mandant als Bewährungsauflage auferlegt war
• Sozialgericht Hannover Az.: S 13 R 646/12: Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung für Drogentherapie für langjährig inhaftierten Mandanten
• Sozialgericht Hannover Az.: S 62 S 495/10 ER: Kostenzusage der Stadt Hannover für Drogentherapie für kurzzeitig inhaftierten Mandanten
• Sozialgericht Hannover Az.: S 64 R 374 / 12: Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung für Mandanten mit einer Vielzahl von Einzelurteilen
3. Wie lange dauert eine Klage auf Kostenzusage?
In 3-6 Monaten kann das Verfahren einschließlich Gerichtsverfahren abgeschlossen sein.
Achtung: Dies ist nur möglich bei sachgerechter Verfahrensführung. Ein Gerichtsverfahren kann in dieser Zeit nur erfolgreich sein, wenn eine Einstweilige Anordnung beantragt wird.
Wird keine einstweilge Anordnung beantragt, ziehen sich die Verfahren teilweise mehrere Jahre hin.
Für Betroffene, die ein geringes Einkommen haben, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn der Fall Aussicht auf Erfolg hat, wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Dann trägt der Staat die Anwaltskosten.
Wenn Sie selbst zahlen müssen, kalkulieren Sie als Mindestkosten ca. 310,00 €. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird es deutlich teurer.
Eine Beratung kostet zumeist 50,00 €. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein vorlegen, ist die Beratung für Sie kostenfrei (bis auf die Praxisgebühr von 10,00 €).
Wenn Sie Interesse haben, mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an (0511. 220 620 60).