Schulrecht: Klassenkonferenz ohne Ladung der Eltern / Schüler rechtswidrig
In diesem Fall wandten sich die Eltern eines Kindes in der 7. Klasse an mich mit einem Bescheid der Schule. Es war ein Bescheid der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz hatte beschlossen, das Kind für mehrere Wochen vom Unterricht auszuschließen (Ordnungsmaßnahme). Die Eltern berichteten mir, dass weder sie noch ihr Kind eine Einladung zur Klassenkonferenz erhalten haben. Sie hätten erstmals durch den Bescheid Kenntnis davon erlangt, dass überhaupt eine Klassenkonferenz stattgefunden hat. Ich riet dazu, Widerspruch einzulegen und per Eilantrag das Verwaltungsgericht anzurufen, Begründung: Eltern / Schüler haben das Recht, bei der Klassenkonferenz anwesend zu sein und dort zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wenn die Eltern / Schüler keine Ladung zur Klassenkonferenz erhalten, ist der Bescheid rechtswidrig. So argumentierte ich gegenüber der Schule und Verwaltungsgericht. Nach nur einer Woche wurde der Bescheid aufgehoben. Haben Sie auch einen Bescheid von der Klassenkonferenz erhalten und waren zur Konferenz nicht geladen? Dann kontaktieren Sie mich bei Interesse gern. Viele weitere Informationen zum Schulrecht finden Sie hier auf unserer Seite.