Humanmedizin: weitere 13 Teilstudienplätze, VG Göttingen 8 C 176/18 zum WS 2018/2019
Am 29.10.2018 hat das Verwaltungsgericht Göttingen geurteilt und entschieden, dass zum Wintersemester 2018/2019 weitere 13 Studienbewerber auf einem Teilstudienplatz zum Studium zugelassen werden. Zwar sind es „nur“ Teilstudienplätze, also solche, die auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt sind, aber dennoch kommen die Betroffenen weiter, allemal besser, als zu warten. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat – wie die anderen Jahre – Anfang November 2018 entschieden und damit sehr früh. Dies hat für die, die einen Studienplatz bekommen, den Vorteil, dass sie das Studium praktisch ohne Vorlesungsverlust aufnehmen können.