Hochschulrecht Studienplatzklage Wintersemester06-07
Studienplatz durch Studienplatzklage Wintersemester 2006/2007? Es ist wieder soweit. Die Unterlagen zur Bewerbung für eine Studienplatz zumWintersemester 2006/2007 sind bei der Zentralstelle für die Vergabe vonStudienplätzen (ZVS) eingereicht. Bei weitem nicht alle Bewerber könnenberücksichtigt werden. Der “Druck” auf die Studienplätze (also die Anzahl derBewerber auf einen freien Studienplatz) ist bezogen auf die durch die ZVS vergebenenStudienplätze für Psychologie am größten. Es folgt dicht das Fach Humanmedizin(Stand: Sommersemester 2006). Bei Quoten von näherungsweise 10 (Psychologie)beziehungsweise 9 (Humanmedizin) Bewerbern auf eine Studienplatz werden die meistenBewerber in diesen Fällen einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die ZVS teilt mit,dassam 14. August 2006 die ersten Ablehnungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahrender ZVS versandt werden. Für viele Empfänger eines Ablehnungsbescheides stelltsichdann die Frage: Studienplatz durch Studienplatzklage? 1. Wo liegen die Vorteile bei einer Studienplatzklage zum Winter- statt zum Sommersemester? 2. Konnten durch Studienplatzklagen im letzten Jahr versteckte Studienplätze ermittelt werden? 3. Wann sollte ich einen Anwalt mit der Studienplatzklage beauftragen? 1. Wo liegen die Vorteile bei einer Studienplatzklage zum Winter- statt zumSommersemester? Ganz klar im Studienangebot. Zum Wintersemester werden weitaus mehr Studienplätzevergeben als zum Sommersemester. Wer also seine Chancen optimieren möchte, solltesich besonders zum Wintersemester für einen Studienplatzklage interessieren. Dasbetrifft zwangsläufig die Studienbewerber, die sich für Studiengänge interessieren,die nur zum Wintersemester vergeben werden. Dies betrifft zum Beispiel von denZVS-Studiengängen den Studiengang Tiermedizin. Bundesweit ohnehin nur an fünfStudienorten im Angebot, ist das Studienjahr bundesweit eingeführt. Wer hier klagenwill, muss dies zum Wintersemester tun. Für den (numerisch in absoluten Zahlen) am stärksten nachgefragten StudiengangHumanmedizin sprechen die Vergabezahlen für sich: Sind im Wintersemester 2005/20068413 Studienplätze vergeben worden, so sind dies im Sommersemester 2006 nur 1540gewesen. Dies Zahlenverhältnis spiegelt deutlich das Übergewicht der Vergabe zumWintersemester wieder. Da hier einfach an mehr Hochschulstandorten prozessiertwerden kann, gibt es zum Wintersemester mehr Möglichkeiten. 2. Konnten durch Studienplatzklagen im letzten Jahr versteckte Studienplätze ermittelt werden? Ja. Nachstehend sollen einige Beispiele genannt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 18.05.2006 (Geschäftsnummer 4 Nc1392/05) entschieden, dass weitere 22 Studienplätze für den Studiengang Humanmedizinan der Universität Duisburg-Essen unter den Antragstellern im Losverfahren zuvergeben sind. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 01.02.2006 in erster Instanzentschieden (Aktenzeichen: AN 2 E 05.10733), dass weitere 13 Studienplätze an derUniversität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Humanmedizin zu vergeben sind(davon 7 unter den Antragstellern zu verlosen und die übrigen 6 im regulärenVergabeverfahren für das Sommersemester 2006 zu vergeben). Der Verwaltungsgerichtshof München hat im Beschwerdeverfahren in zweiter Instanz am31.05.2006 entschieden (Aktenzeichen 7 CE 06.10197/M 3 E C 05.21063), dass einweiterer Studienplatz unter den erfolgreichen Beschwerdeführern an derLudwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Tiermedizin zu vergebenist. In allen hier genannten Verfahren war ich als Prozessvertreter fürStudienplatzkläger tätig. 3. Wann sollte ich einen Anwalt mit der Studienplatzklage beauftragen? Die Fristen für die Vornahme der notwendigen Antragstellung laufen in denBundesländern teilweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Ein bundeseinheitlichgenauer Zeitpunkt lässt sich daher nicht benennen. Jedoch lässt sich folgendes alsgrobe Richtschnur sagen: Wer den (ersten) Ablehnungsbescheid der ZVS in den Händenhält, sollte sich dann zeitnah an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden, damitgenügend Zeit verbleibt, Universitäten für eine Studienplatzklage auszuwählen, beider die Klage Erfolg verspricht. Wer ganz sicher gehen will, muss sich sofort beieinem Rechtsanwalt nach den Fristen in dem für ihn geltenden Bundesland erkundigen,damit nicht gegebenenfalls die Klage in dem gewünschten Bundesland nicht mehr zu demgewünschten Semestertermin eingereicht werden kann. Weitere Informationen zum Thema Studienplatzklage finden Sie hier auf unsererhomepage. Als Rechtsanwalt vertrete ich Studienplatzkläger, die sich fürStudiengänge interessieren, die über die ZVS vergeben werden ebenso wie diejenigen,die sich einen Studienplatz wünschen, der direkt über die Universität vergeben wird. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
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