Gemischt-nationale Ehe: Ehevertrag ja oder nein?
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Gemischt-nationale Ehen werden oft schneller geschlossen als dies bei einer nationalen Ehe der Fall wäre. Der Hintergrund ist, dass die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland häufig keine Besuchsvisa erteilen, die die Betroffenen bräuchten, um sich in Deutschland im Alltag zu erleben. So bleibt oft nichts anderes übrig als zu heiraten, um eine Einreise über den Ehegattennachzug zu ermöglichen. Mit einer schnellen Eheschließung ist bei vielen die Sorge verbunden, ob die Ehe von Dauer sein wird und v.a. welche Folgen eine frühe Scheidung hat, insbesondere mit Blick auf Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Mit einem Ehevertrag können viele Probleme elegant gelöst werden und es kann eine Ehe nahezu ohne finanzielle Risiken geschlossen werden. Hier die wichtigsten Fakten dazu.
1. Wie / Wo wird der Ehevertrag geschlossen?
2. Was kann im Ehevertrag geregelt werden?
3. In welchen Konstellationen ist ein Ehevertrag kaum / nicht von Bedeutung?
1. Wie / Wo wird der Ehevertrag geschlossen?
Der Ehevertrag kann im In- und Ausland geschlossen werden. Von Bedeutung ist auch, ob die Ehe im Inland oder Ausland geschlossen wird.
1.1. Eheschließung im Inland
Wird in Deutschland geheiratet, empfiehlt es sich, vor der Hochzeit den Ehevertrag zu schließen. Der Ehevertrag kann auch nach der Hochzeit geschlossen werden. Ich hatte aber schon Mandanten, die berichtet haben, dass der Ehegatte nach der Eheschließung nicht mehr bereit war, einen Ehevertrag abzuschließen. Das ist dann für den anderen Ehegatten eine unangenehme Situation, die man vermeiden kann.
Eine Ehevertrag muss in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Sonst ist er nicht wirksam.
1.2. Eheschließung im Ausland
Eheverträge können auch im Ausland geschlossen werden. Für den Deutschen ist dies ein schwieriges Szenario. Denn man benötigt nach ausländischem Recht die Beratung für den Ehevertrag. Die Beratung muss seriös sein, dass man auf Sie vertrauen kann. Man benötigt zudem meist Übersetzer. Einfacher ist es dann oft, zwar im Ausland zu heiraten, den Ehevertrag aber im Inland zu schließen.
2. Was kann im Ehevertrag geregelt werden?
Typischerweise werden Regelungen getroffen für den Fall, dass die Ehe scheitert, klassisch sind Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.
Unterhalt: Hier geht es in der Regel um den Trennungsunterhalt, der ausgeschlossen wird. Dies ist wirtschaftlich besonders im Interesse des Ehegatten mit dem höheren Einkommen.
Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich betrifft die Rentenanwartschaften. Auch hier hat das Interesse am Ausschluss des Versorgungsausgleiches der Ehegatte, der das höhere Einkommen erzielt.
Zugewinnausgleich: Wer am meisten spart, hat den größten Zugewinn. Wer nichts spart, hat keinen Zugewinn und benötigt den Zugewinnausgleich daher meist nicht. Wichtig: Unter den Zugewinn fällt auch die Wertsteigerung von Immobilien. Wer zwar keine Ersparnisse bildet, aber Immobilieneigentümer ist, kann daher ggf. zu einem Zugewinnausgleich herangezogen werden, wenn die Immobilienwerte gestiegen sind.
3. In welchen Konstellationen ist ein Ehevertrag kaum / nicht von Bedeutung?
Im Ehevertrag geht es um Geld: Unterhalt, Vermögens, Rente.
Daraus folgt vereinfacht gesagt: Wo kein Geld ist, besteht auch kein Regelungsbedarf. In Kürze:
Wenn beide Ehegatten ungefähr dasselbe Einkommen haben, entstehen wechselseitig keine Unterhaltsansprüche (dann Unterhalt ist nur aus einer Einkommensdifferenz zu zahlen).
Wenn beide Ehegatten ungefähr dasselbe Einkommen haben, spielt auch der Versorgungsausgleich (Rente) keine Rolle, denn auch hier wird nur ein Ungleichgewicht ausgeglichen.
Beim Zugewinnausgleich gilt: Wer keinen Zugewinn hat / erwartet, braucht auch keinen Ehevertrag.
Prüfen Sie daher, ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag überhaupt sinnvoll / nötig ist. Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass viele Mandanten sich viele Gedanken um einen Ehevertrag machen. Wenn wir vorstehende Verhältnisse durchgesprochen haben, ergab sich für viele, dass gar kein Bedarf besteht.
Ein Ehevertrag sollte bei gemischt-nationalen geprüft werden, um die wirtschaftlichen Risiken einer Ehe im Falle einer Trennung (erheblich) zu minimieren. Von Interesse ist er aber nur in bestimmten Konstellationen.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden