Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit / Staatsbürgerschaft
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann entzogen werden, wenn sie zu Unrecht erlangt wurde. Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch Täuschung / Falschangaben erlangt wurde. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit gravierenden Folgen verbunden. Verliert beispielsweise ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und leitet sich das Aufenthaltsrecht der ausländischen Mutter von der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes ab, so kann mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes auch die Mutter ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Wann eine Entziehung / Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit möglich ist, klärt dieser Beitrag.
1. Rücknahme nur in schweren Fällen (z.B. Täuschung) möglich
2. Wird der Betroffene staatenlos nach Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit?
3. Kann die Rücknahme auch noch nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen?
4. Erfolgt die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit?
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt, Anwaltskosten
1. Rücknahme nur in schweren Fällen (z.B. Täuschung) möglich
Die Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.
2. Wird der Betroffene staatenlos nach Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit?
3. Kann die Rücknahme auch noch nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen?
4. Erfolgt die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit?
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt, Anwaltskosten?
Vertrauen sie auf bald 20 Jahre Berufserfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsrecht. Bei Interesse mailen (tarneden@tarneden.de) Sie mir.
Beratungskosten: zw. 75 – 320 € (abhängig vom Aufwand)
Vertretung: ab 1.000,00 €.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden