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Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit / Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann entzogen werden, wenn sie zu Unrecht erlangt wurde. Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch Täuschung / Falschangaben erlangt wurde. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit gravierenden Folgen verbunden. Verliert beispielsweise ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und leitet sich das Aufenthaltsrecht der ausländischen Mutter von der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes ab, so kann mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes auch die Mutter ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Wann eine Entziehung / Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit möglich ist, klärt dieser Beitrag.

1. Rücknahme nur in schweren Fällen (z.B. Täuschung) möglich

2. Wird der Betroffene staatenlos nach Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit?

3. Kann die Rücknahme auch noch nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen?

4. Erfolgt die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit?

5. Kontaktaufnahme zum Anwalt, Anwaltskosten

 

1. Rücknahme nur in schweren Fällen (z.B. Täuschung) möglich

Die Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.

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2. Wird der Betroffene staatenlos nach Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit?

Wer nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (weil er vor der Einbürgerung die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit erwirkt hatte), wird staatenlos.
Nach dem Gesetz steht die Staatenlosigkeit der Rücknahme der Einbürgerung in der Regel nicht entgegen.
Wer dagegen die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, behält natürlich die zweite Staatsangehörigkeit.

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3. Kann die Rücknahme auch noch nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen?

Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen. Diese Regelung ist sehr wichtig, denn sie enthält ein absolutes Rücknahmeverbot für die Zeit nach Ablauf von 5 Jahren.

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4. Erfolgt die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit?

Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit. Dies ist bedeutsam für Folgeentscheidungen, die vor der Rücknahme getroffen wurden mit Blick auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Jene Folgeentscheidungen können daher rückgängig gemacht werden.

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5. Kontaktaufnahme zum Anwalt, Anwaltskosten?

Vertrauen sie auf bald 20 Jahre Berufserfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsrecht. Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60 (am besten werktags zwischen 10:00 – 12:00 Uhr oder 15:00 – 17:00 Uhr.

Beratungskosten: zw. 75 – 320 € (abhängig vom Aufwand)

Vertretung: ab 900,00 €.

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©  Rechtsanwalt Rolf Tarneden

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