Elternunabhängiges BAföG Anwalt
Elternunabhängiges BAföG Anwalt
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Elternunabhängiges BAföG: Für Eltern wie Studenten lohnend. Egal, welches Einkommen die Eltern erzielen: der Auszubildende erhält BAföG unabhängig von seinen Eltern. Das Gesetz ist aber streng: Nur in ganz bestimmten Fällen gibt es unabhängig von den Eltern BAföG, Grund: Grundsätzlich müssen die Eltern die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Wer elternunabhängiges BAföG mit Erfolg durchsetzen will, muss genau wissen, ob der Anspruch besteht. Daneben gibt es erhebliche Besonderheiten bei der gerichtlichen Geltendmachung. Wann besteht der Anspruch auf elternunabhängiges BAföG? Wie kann der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden? Und: Was kostet der Anwalt? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. In welchen Fällen gibt es elternunabhängiges BAföG?
2. Gibt es elternunabhängiges BAföG auch, wenn die Eltern schon eine Ausbildung gezahlt haben?
3. Wie wird elternunabhängiges BAföG mit Erfolg durchgesetzt?
4. Wie hoch sind die Gerichtskosten?
5. Wie hoch sind die Anwaltskosten?
1. In welchen Fällen gibt es elternunabhängiges BAföG?
Nach dem Gesetz gibt es 4 Fälle. Danach wird elternunabhängig BAföG gewährt, wenn der Auszubildende
• ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht oder
• bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat oder
• bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
• bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
Wichtig: Die beiden letzt genannten Fälle gelten nur dann, wenn der Betroffene so viel verdient hat, dass er sich selbst unterhalten konnte.
2. Gibt es elternunabhängiges BAföG auch, wenn die Eltern schon eine Ausbildung gezahlt haben?
Ja, gemeint sind all die Fälle, in denen die Eltern schon eine Ausbildung gezahlt haben. Dann können die Eltern in vielen Fällen (nicht in allen!) geltend machen, dass sie ihrer Unterhaltsverpflichtung durch die Finanzierung einer Ausbildung genüge getan haben. Wenn dies der Fall ist, kann ein Anpruch auf BAföG unabhängig von den Eltern bestehen. Dann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• die Eltern zahlen tatsächlich keinen Ausbildungsunterhalt
• der Auszubildende muss also bedürftig sein
• dann kann der Auszubildende einen Antrag auf Vorausleistung stellen
• das Amt fragt dann bei den Eltern nach, ob diese Unterhalt zahlen
• zahlen die Eltern keinen Unterhalt, muss elternunabhängig BAföG gezahlt werden
ABER: Die BAföG-ämter prüfen, ob die Eltern zu Recht keinen Unterhalt zahlen. Kommt das BAföG-amt zu dem Ergebnis, dass die Eltern unterhaltsrechtlich verpflichtet sind, die zweite Ausbildung zu zahlen, so müssen die Eltern damit rechnen, in Höhe der BAföG-Leistungen in Regress genommen zu werden.
Die Lösung: Zahlen die Eltern zu Recht keinen Unterhalt, wird der Regressprozess verloren gehen: In diesem Fall hat der Auszubildende einen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG. Müssen die Eltern dagegen die zweite Ausbildung zahlen, so wird der Regressprozess Erfolg haben.
MEIN TIPP: Die BAföG-ämter versuchen nach meiner jahrelangen Erfahrung häufig den Regress gegen die Eltern auch in Fällen, in denen die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind. Wir haben in zig Fällen den Regress abwehren können.
Die Ausbildungskosten bei Höchstsatz BAföG belaufen sich gegenwärtig auf monatlich 735,00 €, d.h. jährlich 8.820,00 €. Für ein durchschnittliches Bachelorstudium (6 Semester) geht es also um 26.460,00 € Ausbildungskosten. Kommt ein Master hinzu (zumeist 4 Semester) sind es weitere 17.640,00 € Ausbildungskosten. Ingesamt also 44.100,00 €!
Es leuchtet schnell ein, dass die Studentenwerke hier den Regress mit allen Mitteln bei den Eltern versuchen.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung. Wir erstellen auf Wunsch eine Prognose über die Erfolgsaussichten eines solchen Regresses. Sie ist fundiert mit Hinweisen aus Rechtsprechung und Fachliteratur sowie gesützt auf meine langjährige berufliche Erfahrung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann ich die Chancen von Regressverfahren prognostizieren.
3. Wie wird elternunabhängiges BAföG mit Erfolg durchgesetzt?
Wenn die BAföG-stelle (z.B. Studentenwerk, Landkreis…) das elternunabhänige BAföG verweigert, kann dagegen geklagt werden. Diese Art von Klagen werden beim Verwaltungsgericht geltend gemacht. Immer dann, wenn der Auszubildende dringend auf BAföG-leistungen angewiesen ist, kann eine “Eilentscheidung” im Wege der einstweiligen Anordnung erwirkt werden. Sie hat den Sinn, ganz kurzfristig zu klären, ob der Auszubildene BAföG erhält.
4. Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Kostenfrei! In Verfahren wegen BAföG werden von den Gerichten keine Gerichtskosten erhoben. Da sich die BAföG-ämter in aller Regel vor den Verwaltungsgerichten auch nicht anwaltlich vertreten lassen, müssen auch keine Anwaltskosten für die Gegenseite kalkuliert werden.
5. Wie hoch sind die Anwaltskosten?
Die Anwaltskosten sind abhängig vom Streitwert. Der Streitwert errechnet sich nach dem geltend machten BAföG. Dabei werden die Jahreswerte zugrunde gelegt. Beispiel: der Auszubildende macht BAföG für 12 Monate in Höhe von 495,00 € geltend. Dann ist der Wert 5.940,00 € ( = 12 x 495,00 €). Daran werden die Anwaltskosten berechnet. Bei durchschnittlichem Gerichtsverfahren belaufen sich die Anwaltskosten dann auf ca. 1.000,00 €.
Wichtig: Wenn Sie obsiegen, muss die Gegenseite alle Kosten tragen.
Eine Beratung bzw. die außergerichtliche Vertretung ist deutlich günstiger.
Fragen Sie nach: Kostenanschläge erhalten Sie kurzfristig und kostenfrei. Mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN