Einbürgerungsstelle entscheidet nicht über Einbürgerungsantrag / Untätigkeitsklage
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
viele Einbürgerungsverfahren dauern lange, typisch: Die Einbürgerungsstelle entscheidet auch nach vielen Monaten nicht über einen bereits vollständig eingereichten Einbürgerungsantrag. Oder: Die Wartezeit auf einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages ist lang. Dann ist die Frage, ob der Anwalt helfen kann, dass über den Einbürgerungsantrag entschieden wird. Oder die Terminvergabe beschleunigt wird. Die Beschleunigung der Einbürgerung nach bereits gestelltem Einbürgerungsantrag oder die beschleunigte Terminvergabe sind sehr speziell. Warum dauern Einbürgerungsverfahren überhaupt so lange? Welche Beschleunigungsmöglichkeiten gibt es? Und bei welchen Verfahren bestehen die besten Chancen? Dieser Beitrag klärt auf.
1. Warum dauern Einbürgerungsverfahren so lange?
2. Was kann ich tun, wenn ich keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages erhalte?
3. Was kann ich tun, wenn über meinen Einbürgerungsantrag nach Monaten nicht entschieden wird?
4. Welche Verfahren haben die besten Chancen?
5. Was kostet der Anwalt ohne Klage? Zahlt Rechtsschutzversicherung?
1. Warum dauern Einbürgerungsverfahren so lange?
Die Gründe sind sehr unterschiedlich, hier die wichtigsten:
Sehr viele Einbürgerungsanträge: Aktuell werden besonders viele Einbürgerungsanträge gestellt. Dies hat sicherlich sein Ursache auch darin, dass die Einbürgerung jetzt immer mit doppelter Staatsangehörigkeit möglich ist.
Sorge, dass Einbürgerungsgesetz rückgängig gemacht wird: Einige Mandanten berichten mir, dass Sie in Sorge sind, dass das Einbürgerungsgesetz nach der Bundestagswahl 2025 wieder verschärft wird. Auch dies ist eine Ursache für höhere Antragstellerzahlen. Andere Mandanten berichten mir, dass Sie abgewartet haben, bis das neue Einbürgerungsgesetz gilt, weil Sie die Einbürgerung nur mit doppelter Staatsangehörigkeit möchten. Auch das führt zu höheren Antragstellerzahlen unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes
Darstellung in den Medien: In den Medien wird offenbar teilweise der Eindruck vermittelt, dass der deutsche Pass „verschenkt“ wird. Viele haben mir in den letzten Monaten berichtet, sie hätten in den Medien erfahren, man könne den deutschen Pass jetzt ganz einfach erhalten. Die Einbürgerung ist zwar erleichtert, sie ist und bleibt aber die Krönung im Aufenthaltsrecht, die nur erreicht werden kann, wenn die nach wie vor strengen Einbürgerungsregeln erfüllt werden. Die Vorstellung, dass der deutsche Pass „verschenkt“ wird, begünstigt hohe Antragstellerzahlen, weil die Anforderungen an die Einbürgerung teilweise weit unterschätzt werden.
Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen: Der Kern eines jeden Einbürgerungsverfahrens ist die genaue Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Das war schon immer so und das wird auch immer so bleiben. Nur, wer einen perfekten Einbürgerungsantrag einreicht, hat Chancen auf eine schnelle Einbürgerung. Was immer wieder gelingt. Zuletzt 2024 habe ich eine Einbürgerung in 4 Monaten erreicht. Ich habe aber auch Einbürgerungsverfahren unter Vertrag, die weit mehr als ein Jahr dauern.
Überlastung der Behörden: Viele Anträge führen zu Stau bei der Bearbeitung. Die hohe Anzahl der Anträge bereitet nach meiner Wahrnehmung bundesweit vielen Behörden Probleme.
Einbürgerungsanträge bei Antragstellern mit Flüchtlingsschicksal: Wer die Einbürgerung beantragt und ursprünglich seiner Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hat, muss immer mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit rechnen, Hintergrund: In den meisten so gelagerten Fällen wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kontaktiert und angefragt, ob der Asylstatus widerrufen wird. Dieses Verfahren dauert meist mehrere Monate.
Identitätsprüfungen: Im Einbürgerungsrecht findet eines besonders strenge Identitätsprüfung statt. Diese kann zu teilweise jahrelangen Verzögerungen führen.
Antrag mit befristeter Aufenthaltserlaubnis: wer die Einbürgerung beantragt und nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt, muss mit einer besonders gründlichen Prüfung seiner Ausländerakte rechnen. Diese Verfahren dauern erfahrungsgemäß deutlich länger, näheres dazu finden Sie hier.
Antrag bei Passproblemen: wer die Einbürgerung beantragt und keinen gültigen Ausweise (Pass, Reisepass, Ausweis, Ausweisersatz) besitzt, muss mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit rechnen, näheres dazu finden Sie hier.
Kein Eilrechtsschutz im Einbürgerungsrecht: Bei Einbürgerungsverfahren gibt es de facto keinen Eilrechtsschutz. Dies lähmt das gesamte Verfahren, weil keine Einbürgerungsbehörde je mit einem Eilantrag rechnen muss. Das ist zwar nicht schön, aus von der Rechtsordnung so gewollt und hinzunehmen.
Änderung in den Umständen des Einbürgerungsbewerbers: Wer die Einbürgerung beantragt, muss jede Änderung in seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen, typisch: Einbürgerungsbewerber wird Vater, Einbürgerungsbewerber verliert den Job, Einbürgerungsbewerber bekommt Post wegen eines Strafverfahrens… Solche Veränderungen können zu Verlängerungen führen.
Zusammenfassung:
Sie sehen: es gibt viele Gründe, warum ein Einbürgerungsverfahren lange dauert. Meine erste Aufgabe ist es, die genauen Gründe zu ermitteln, aus welchem Grund Ihr Einbürgerungsverfahren dauert und dafür dann Lösungen zu entwickeln. Denn nur wer die Gründe kennt, kann Lösungen finden. Es gilt auch her: „wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig.“ Vertrauen Sie auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Einbürgerungsrecht.
2. Was kann ich tun, wenn ich keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages erhalte?
2.1.
Oftmals erhalte ich Anfragen, dass die Einbürgerungsstelle keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages vergibt und nicht erreichbar ist. Aber ist überhaupt ein persönlicher Termin zur Abgabe des Antrages erforderlich? Kann der Antrag nicht einfach per Post eingereicht werden? Ausgangspunkt dabei ist, dass im Staatsangehörigkeitsgesetz nicht geregelt ist, wie der Einbürgerungsantrag zu stellen ist. Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt nicht, dass ein Einbürgerungsantrag persönlich abgegeben werden muss.
Dazu ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Mandant berichtete mir, er erhalte von der Einbürgerungsstelle keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages. Ihm war die Angelegenheit wichtig und er beauftragte mich, den Einbürgerungsantrag zu stellen. Daher bat ich ihn, mir alle Einbürgerungsunterlagen zur Verfügung zu stellen und reichte sie per Post bei der Einbürgerungsstelle ein und bat um Entscheidung auch ohne persönlichen Termin. Die Einbürgerungsstelle nahm den den Antrag ohne Beanstandung entgegen und bearbeitete ihn umgehend.
Aber Achtung: Diese Art der Vertretung veranlasst bereits den Grundpreis für Anwaltskosten in Einbürgerungsverfahren: 1.000,00 €. Das ist vielen zu teuer. Die Einbürgerungsstellen wissen, dass die Beauftragung eines Anwaltes in diesen Fällen teuer ist. Dies begünstigt sicherlich, dass es teilweise so schwer ist, einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages zu erhalten.
2.2. Persönliche Vorsprache behördlich vorgeschrieben
Davon (s.o. 2.1.) zu unterscheiden sind die Fälle, in denen die Einbürgerungsstelle angeordnet hat, dass der Einbürgerungsantrag nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache wirksam gestellt werden kann. In diesen Fällen wird in aller Regel ein Terminvergabesystem angeboten. An diesem Terminvergabesystem muss der Einbürgerungsbewerber dann teilnehmen. Beschleunigungen sind dann in aller Regel nicht möglich. Anders ist es nur dann, wenn über das Terminvergabesystem ein Termin nicht zu erlangen ist, Beispiel:
Die Einbürgerungsstelle verweist auf ein digitales Terminvergabeportal. Dort werden aber monatelang keine Termine zur Buchung angeboten.
In so gelagerten Fällen kommt die Hilfestellung durch anwaltlichen Beistand in Betracht. Denn den Staat trifft eine Rechtspflicht, Behörden und Termine zur Verfügung zu stellen, damit die gesetzlichen Ansprüche (hier: Anspruch auf Einbürgerung) auch umgesetzt werden können. In solchen Fällen ist dann die Behörde aufzufordern, zeitnah einen Termin anzubieten.
Auch in diesen Fällen liegt der Grundpreis der Anwaltskosten bei 1.000,00 €.
3. Was kann ich tun, wenn über meinen Einbürgerungsantrag nach Monaten nicht entschieden wird?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder außergerichtlich die Einbürgerungsstelle anschreiben und auf die Einbürgerung hinwirken. Oder Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen. Im Einzelnen:
3.1. Außergerichtlich die Einbürgerungsstelle anschreiben und auf Einbürgerung hinwirken
Die meisten Anfragen, die ich erhalte, lauten sinngemäß so: „Ich habe meinen vollständigen Einbürgerungsantrag gestellt und seit vielen Monaten passiert nichts und die Einbürgerungsstelle antwortet nicht auf meine e-mails.“ Die Mandanten fragen dann, was man tun kann, um die Einbürgerung zu beschleunigen. Die Antwort darauf ist: Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum ein Einbürgerungsverfahren so lange dauert (siehe ausführlich oben). Daher ist eine mehrmonatige Verfahrensdauer für sich noch kein ausreichender Hinweis dafür, dass der Einbürgerungsantrag nicht richtig bearbeitet wird. Daher empfehle ich, dass zur Aufklärung die Einbürgerungsstelle aufgefordert wird, zu erklären, warum es so lange dauert. Parallel sollte Akteneinsicht in die Einbürgerungsakte genommen werden. Dann lässt sich in aller Regel verlässlich klären, warum es so lange dauert. Ist der Grund für die lange Verfahrensdauer bekannt, ist eine Strategie zu entwickeln, dieses Hindernis zu überwinden .
Ergibt sich, dass die Verfahrensdauer darauf beruht, dass die Einbürgerungsstelle den Fall nicht sachgerecht bearbeitet, kann ich in aller Regel eine Beschleunigung erreichen.
Ergibt sich dagegen, dass es eine Ursache für die lange Bearbeitungszeit gibt (z.B. parallel eingeleitetes Verfahren des Widerrufes der Asylanerkennung), kann eine kurzfristige Beschleunigung in aller Regel nicht erreicht werden.
Das sollten Sie bedenken, wenn Sie Mandat in einem Einbürgerungsverfahren erteilen. Die meisten fragen, ob ich schnell (z.B. in 6 Wochen) ein Einbürgerung herbeiführen kann. Das gelingt aus den o.g. Gründen nur selten, ist aber auch nicht ausgeschlossen.
3.2. Untätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde mehr als 3 Monate nicht bzw. hat sie keinen ausreichenden Grund für eine längere Bearbeitungszeit (z.B. parallel eingeleitetes Verfahren des Widerrufes der Asylanerkennung), kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Die Untätigkeitsklage ermöglicht die direkte Klage auf Einbürgerung, ohne dass zuvor ein Ablehnungsbescheid ergangen ist. Die Untätigkeitsklage ist „zum Einstieg“ in aller Regel ungeeignet. Nur, wenn die Ursachen für die lange Verfahrensdauer bekannt sind, lässt sich sicher einschätzen, ob die Untätigkeitsklage tatsächlich geeignet ist. Daher empfehle ich in aller Regel, vor einer Untätigkeitsklage die Ursachen genau zu ermitteln, s.o. Ziffer 3.1.
Die Untätigkeitsklage ist daher dann geeignet, wenn
- alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen und nachgewiesen sind
- die Einbürgerungsstelle dennoch mindestens drei Monate grundlos untätig
- die Einbürgerungsstelle auf dieses Defizit mindestens zweimal hingewiesen wurde und
- die Untätigkeitsklage unter Fristsetzung angedroht worden ist
Ich empfehle, dass die Vorarbeiten vor einer Untätigkeitsklage von einem Anwalt übernommen werden. Nach meiner Erfahrung ist eine Untätigkeitsklage nur selten nötig.
3.3. Gleich Untätigkeitsklage einreichen oder erst außergerichtlich Einbürgerungsstelle anschreiben?
Das spricht dafür, zunächst außergerichtlich die Einbürgerungsstelle anzuschreiben
- über den Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden und die Ursache, warum es nicht weiter geht, genau ermittelt werden
- Mandanten wollen die Untätigkeitsklage nicht wirklich, sondern sie wollen die Einbürgerung (auch Einbürgerungsstellen haben kein Interesse an einer Untätigkeitsklage)
- eine Untätigkeitsklage sollte in aller Regel zunächst konkret anwaltlich angedroht werden (s.o.)
- wird eine Untätigkeitsklage zu früh eingereicht, ist sie wirkungslos und führt nur zu weiteren Verzögerungen. Das richtige „Timing“ einer Untätigkeitsklage darf nicht unterschätzt werden.
Das spricht dafür, sofort Untätigkeitsklage einzureichen
- mit der Untätigkeitsklage wird der Fall aus der Behörde entzogen; die Behörde ist also gezwungen, sich mit dem Fall zu befassen
Meine Empfehlung:
In der Regel empfehle ich, zunächst außergerichtlich die Einbürgerungsstelle zu kontaktieren. Vielen sind die genauen Ursachen, warum es nicht weiter geht, im Detail nicht bekannt. Wie oben ausführlich dargelegt, kann es sehr viele Gründe für die Verzögerung geben. Ist beispielsweise eine Identitätsprüfung oder eine Behördenbeteiligung die Ursache für die Verfahrensdauer, wird die Untätigkeitsklage meist keinen Erfolg haben.
4. Welche Verfahren haben die besten Chancen?
Wer folgende Merkmale erfüllt, hat die besten Chancen:
- Sie sind ursprünglich mit Visum nach Deutschland eingereist
- Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis
- Sie haben eine unbefristete Vollzeitstelle
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass
5. Was der Anwalt ohne Klage? Zahlt Rechtsschutzversicherung?
Vertretung: Grundpreis: 1.000,00 €
Beratung, ab 82,50 €, s. im Einzelnen hier.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung? Nach meiner Erfahrung nicht. Ich vertrete seit über 20 Jahren Mandanten in Einbürgerungsverfahren. Nie hat eine Rechtsschutzversicherung meine Rechnung bezahlt. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
6. Was kostet die Untätigkeitsklage (mit Anwalt zu Gericht, weil Einbürgerungsstelle nicht entscheidet)? Zahlt Rechtsschutzversicherung?
Anwaltskosten: Grundpreis 1.000,00 €, bei Terminvertretung vor Gericht weitere 900 €.
Gerichtskosten: 798 €
Die Verfahrenskosten bei Einbürgerung sind also hoch. Grund dafür ist, dass die Einbürgerung die „Krönung“ im Aufenthaltsrecht ist. Den Einbürgerungsstellen ist bekannt, dass die Grundkosten für ein Verfahren gegen die Einbürgerungsstelle hoch sind und Einbürgerungsbewerber davon abhalten, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies begünstigt sicherlich, dass Einbürgerungsverfahren teilweise nicht so schnell bearbeitet werden, wie es möglich wäre.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung? Nach meiner Erfahrung nicht. Ich vertrete seit über 20 Jahren Mandanten in Einbürgerungsverfahren. Nie hat eine Rechtsschutzversicherung meine Rechnung bezahlt. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen an: 0511 – 220 620 60, am besten werktags von 10:00 – 12:00 oder 15:00 – 17:00 Uhr.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden