Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Oftmals bereitet das Verfahren der Einbürgerung erhebliche Schwierigkeiten, typisch: Die Einbürgerungsstelle entscheidet auch nach vielen Monaten nicht über einen bereits vollständig eingereichten Einbürgerungsantrag. Oder: Die Wartezeit auf einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages ist lang. Dann ist die Frage, ob der Anwalt helfen kann: Dass über den Einbürgerungsantrag entschieden wird. Oder die Terminsvergabe beschleunigt wird. Beschleunigung der Entscheidung nach bereits gestelltem Einbürgerungsantrag oder beschleunigte Terminsvergabe sind sehr speziell. Was möglich ist, klärt dieser Beitrag.
1. Was kann ich tun, wenn ich keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages erhalte?
2. Was kann ich tun, wenn über meinen Einbürgerungsantrag nach Monaten nicht entschieden wird?
3. Was kostet der Anwalt ohne Klage?
5. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
1. Was kann ich tun, wenn ich keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages erhalte?
1.1.
Oftmals erhalte ich Anfragen, dass die Einbürgerungsstelle keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages vergibt und nicht erreichbar ist. Aber ist überhaupt ein persönlicher Termin zur Abgabe des Antrages erforderlich? Kann der Antrag nicht einfach per Post eingereicht werden? Ausgangspunkt dabei ist, dass im Staatsangehörigkeitsgesetz nicht geregelt ist, wie der Einbürgerungsantrag zu stellen ist. Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt nicht, dass ein Einbürgerungsantrag persönlich abgegeben werden muss.
Dazu ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Mandant berichtete mir, er erhalte von der Einbürgerungsstelle keinen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages. Ihm war die Angelegenheit wichtig und er beauftragte mich, den Einbürgerungsantrag zu stellen. Daher bat ich ihn, mir alle Einbürgerungsunterlagen zur Verfügung zu stellen und reichte sie per Post bei der Einbürgerungsstelle ein und bat um Entscheidung auch ohne persönlichen Termin. Die Einbürgerungsstelle nahm den den Antrag ohne Beanstandung entgegen und bearbeitete ihn umgehend.
Aber Achtung: Diese Art der Vertretung veranlasst bereits den Grundpreis für Anwaltskosten in Einbürgerungsverfahren: 1.000,00 €. Das ist vielen zu teuer. Die Einbürgerungsstellen wissen, dass die Beauftragung eines Anwaltes in diesen Fällen teuer ist. Dies begünstigt sicherlich, dass es teilweise so schwer ist, einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages zu erhalten.
1.2. Persönliche Vorsprache behördlich vorgeschrieben
Davon (s.o. 1.1.) zu unterscheiden sind die Fälle, in denen die Einbürgerungsstelle angeordnet hat, dass der Einbürgerungsantrag nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache wirksam gestellt werden kann. In diesen Fällen wird in aller Regel ein Terminvergabesystem angeboten. An diesem Terminvergabesystem muss der Einbürgerungsbewerber dann teilnehmen. Beschleunigungen sind dann in aller Regel nicht möglich. Anders ist es nur dann, wenn über das Terminvergabesystem ein Termin nicht zu erlangen ist, Beispiel:
Die Einbürgerungsstelle verweist auf ein digitales Terminvergabeportal. Dort werden aber monatelang keine Termine zur Buchung angeboten.
In so gelagerten Fällen kommt die Hilfestellung durch anwaltlichen Beistand in Betracht. Denn den Staat trifft eine Rechtspflicht, Behörden und Termine zur Verfügung zu stellen, damit die gesetzlichen Ansprüche (hier: Anspruch auf Einbürgerung) auch umgesetzt werden können. In solchen Fällen ist dann die Behörde aufzufordern, zeitnah einen Termin anzubieten.
Auch in diesen Fällen liegt der Grundpreis der Anwaltskosten bei 1.000,00 €.
2. Was kann ich tun, wenn über meinen Einbürgerungsantrag nach Monaten nicht entschieden wird?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder außergerichtlich die Ursache prüfen und auf die Einbürgerung hinwirken. Oder Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen. Im Einzelnen:
2.1. Außergerichtlich Ursache prüfen und auf Einbürgerung hinwirken
Die meisten Anfragen, die ich erhalte, lauten sinngemäß so: “Ich habe meinen vollständigen Einbürgerungsantrag gestellt und seit vielen Monaten passiert nichts und die Einbürgerungsstelle antwortet nicht auf meine e-mails.” Die Mandanten fragen dann, was man tun kann, um die Einbürgerung zu beschleunigen. Die Antwort darauf ist: Einbürgerungsverfahren sind vielschichtig und können auch bei zügiger Bearbeitung viele Monate dauern. Daher ist eine mehrmonatige Verfahrensdauer für sich noch kein ausreichender Hinweis dafür, dass der Einbürgerungsantrag nicht richtig bearbeitet wird. Daher empfehle ich, dass zur Aufklärung die Einbürgerungsstelle aufgefordert wird, zu erklären, warum es so lange dauert. Parallel sollte Akteneinsicht in die Einbürgerungsakte genommen werden. Dann lässt sich in aller Regel verlässlich klären, warum es so lange dauert und ob und welche Beschleunigungsmöglichkeiten es gibt.
Ergibt sich, dass die Verfahrensdauer darauf beruht, dass die Einbürgerungsstelle den Fall nicht sachgerecht bearbeitet, kann ich in aller Regel eine Beschleunigung erreichen.
Ergibt sich dagegen, dass es eine Ursache für die lange Bearbeitungszeit gibt (z.B. parallel eingeleitetes Verfahren des Widerrufes der Asylanerkennung oder fehlende Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit), kann eine Beschleunigung in aller Regel nicht erreicht werden.
Darüber sollten Sie sich unbedingt im Klaren sein, wenn Sie mich als Anwalt beauftragen. Die meisten fragen, ob ich schnell eine Beschleunigung herbeiführen kann. Aus den o.g. Gründe lässt sich das ohne Einsicht in Ihre Einbürgerungsakte nicht vorhersagen!
2.2. Untätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde mehr als 3 Monate nicht bzw. hat sie keinen ausreichenden Grund für eine längere Bearbeitungszeit (z.B. parallel eingeleitetes Verfahren des Widerrufes der Asylanerkennung oder fehlende Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit), kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Die Untätigkeitsklage ermöglicht die direkte Klage auf Einbürgerung, ohne dass zuvor ein Ablehnungsbescheid ergangen ist. Die Untätigkeitsklage ist “zum Einstieg” in aller Regel ungeeignet. Nur, wenn die Ursachen für die lange Verfahrensdauer bekannt sind, lässt sich sicher einschätzen, ob die Untätigkeitsklage tatsächlich geeignet ist. Daher empfehle ich in aller Regel, vor einer Untätigkeitsklage die Ursachen genau zu ermitteln, s.o. Ziffer 2.1.
3. Was kostet der Anwalt ohne Klage?
Vertretung: Grundpreis: 1.000,00 €
Beratung, ab 75 €, s. im Einzelnen hier.
4. Was kostet die Untätigkeitsklage (mit Anwalt zu Gericht, weil Einbürgerungsstelle nicht entscheidet)?
Anwaltskosten: Grundpreis 1.000,00 €, bei Terminsvertretung vor Gericht weitere 900 €.
Gerichtskosten: 798 €
Die Verfahrenskosten bei Einbürgerung sind also hoch. Grund dafür ist, dass die Einbürgerung die “Krönung” im Aufenthaltsrecht ist. Den Einbürgerungsstellen ist bekannt, dass die Grundkosten für ein Verfahren gegen die Einbürgerungsstelle hoch sind und Einbürgerungsbewerber davon abhalten, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies begünstigt sicherlich, dass Einbürgerungsverfahren teilweise nicht so schnell bearbeitet werden, wie es möglich wäre.
5. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Nach meiner Erfahrung nicht. Ich vertrete seit über 20 Jahren Mandanten in Einbürgerungsverfahren. Nie hat eine Rechtsschutzversicherung meine Rechnung bezahlt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie dort anfragen. Im Regelfall müssen Sie aber davon ausgehen, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden