Ehegattennachzug nach Vorwurf der Scheinehe erstritten, VG Berlin, Az.: VG 22 K 58/18 V
Der Vorwurf der Scheinehe wiegt schwer. Die Besonderheit dieses Falles lag darin, dass im vorliegenden Fall von Seiten der Deutschen Auslandsvertretung der Verdacht geäußert wurde, es handele sich um eine von den Eltern arrangierte Ehe. Der Fall spielte in Pakistan, einem Land, in dem arrangierte Ehen nicht unüblich sind. Aber wann ist eine Ehe arrangiert? Und ist eine Ehe eine Scheinehe, wenn sie arrangiert ist? Bis ins 20. Jahrhundert waren arrangierte Ehen auch in Deutschland anzutreffen. Niemand hätte seinerzeit diese Ehen als ungültig bewertet. Keine einfache Ausgangslage. Ein Arrangement lag im vorliegenden Fall nicht zugrunde und es ist im Prozess gelungen, auch die anderen Verfahrensbeteiligten davon zu überzeugen, sodass das Visum erteilt werden konnte, worüber die Beteiligten einen Vergleich schlossen.