Dashcam zum Beweis eines Unfallgeschehens zulässig?
Dashcam zum Beweis eines Unfallgeschehens zulässig?
Die Rechtsprechung ist sich hier noch nicht einig. Es gibt gerichtliche Entscheidungen, die eine Aufnahme für zulässig erklären, um ein Unfallgeschehen zu beweisen (z.B. AG München – Az.: 343 C 4445/13). Andere Gerichte sind zurückhaltender.
Sollten Sie über eine Aufnahme verfügen, sollte diese m.E. unbedingt dem Anwalt und im Streitfall bei Gericht vorgelegt werden. In einem von mir vertretenen Fall hat die Kaskoversicherung des Mandanten großen Wert auf die Aufnahme gelegt und seine Regulierung anhand des dortigen Videobeweises ausgerichtet.