5. November 2010
Aufenthaltserlaubnis nach 18 Monaten Duldung? Rechtsanwalt Rolf Tarneden Nach 18 Monaten Duldung die Aufenthaltserlaubnis. Dies hat das Zuwanderungsgesetz möglich gemacht (§ 25 V AufenthG). Doch nicht jeder Ausländer, der in Deutschland seit 18 Monaten geduldet wird, hat – wenn er einen Antrag gestellt hat – bislang eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Der […]