Sperrzeitverkürzung nach Führerscheinentziehung? Rechtsanwalt Rolf Tarneden Sperrzeitverkürzung nach Urteil wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.? Die Gerichte ordnen in aller Regel bei Ersttätern eine Sperrzeit von ca. 12 Monaten seit der Tat an. Viele Betroffene können nicht ein Jahr lang auf […]