Mit Beschluss vom 06.09.2022 hat das Bundesministerium für Inneres und Heimat beschlossen, dass Ukrainer die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten, Grund: Wegen des Krieges liegt faktische Unmöglichkeit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor. Die Entscheidung beruht auf der Invasion Russlands in die Ukraine und dem dort herrschenden Krieg. Ich habe an […]