Verkehrsrecht und Strafrecht
Urteil Amtsgericht Hannover vom 03.11.2011 (Az.: 249 Ds 7431 Js 74778/10 (615/10) )
Wer einer Unfallflucht verdächtigt wird, muss mit dem Führerscheinverlust rechnen. Jedoch kann nicht in allen Fällen der Führerschein entzogen werden. Nach dem Gesetz kann der Führerschein nicht entzogen werden, wenn kein "bedeutender Schaden" enstanden ist. Als Faustformel kann man davon ausgehen, dass alle Schäden unter 1.300,00 € als unbedeutend in diesem Sinne angesehen werden können.
Passrecht - Ausweisrecht - Ausländerrecht
Verwaltungsgericht Hannover vom 28.10.2010 (Az.: 12 A 3688/07)
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 28.10.2010 (Az.: 12 A 3688/07) entschieden, dass dem dortigen Kläger Ausweisersatz zu erteilen ist. Hintergrund des Rechtsstreites: Der Kläger hatte geltend gemacht, er könne in der Ukraine keinen ukrainischen Pass erhalten. Die Beklagte hatte entgegnet, dass sich der Kläger nicht ausreichend bemühe. Der Kläger hatte Beweis angetreten und Schreiben der Botschaft der Ukraine vorgelegt. Aus diesen ergab sich tatsächlich, dass der Kläger allenfalls nach langer Wartezeit eine Chance auf einen Ausweis hätte. Der Kläger war hier berufstätig, ist verheiratet und hatte Kinder. Ihm war daher ein längerer Aufenthalt in der Ukraine nicht zuzumuten.
Studienplatzrecht +++ Fristregelung für Studienplatzklage +++ Hessen +++
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.12.2011 , Az.: 1 L 3918/11.MM.W1
Jüngst hat der Gesetzgeber in Hessen Ausschlussfristen eingeführt, die unbedingt bei Studienplatzklagen zu beachten sind:
Zum Sommersemester: 01.03. und zum Wintersemester: 01.09.
Fristregelungen wie diese sind immer wieder in der Kritik der Studienplatzkläger. Hauptargument: Es ist unfair, eine Frist für die Klage zu normieren, die vor Ablauf des "normalen" Bewerbungsverfahrens abläuft. Denn der Durchschnittsstudent interessiert sich erst nach Ablehnung seines Antrages im "normalen" Verfahren für eine Klage. Wenn zu dem Zeitpunkt aber die Frist schon abgelaufen ist, wird diesem Studenten dann faktisch eine Klagemöglichkeit abgeschnitten.
+++ Führerschein +++ Fahrverbot +++ Aufhebung Fahrverbot bei Existzengefährdung+++
Das Amtsgericht Hannover (Az.: 234 OWi 7031 Js 40980/12 (240/12) hat am 04.07.2012 ein Fahrverbot gegen einen Taxifahrer aufgehoben. Der Mandant war zusammen mit seiner Frau Taxiunternehmer. Sie besaßen nur ein Taxi. Der Mann hatt 200 € Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat erhalten wegen eines Rotlichtverstoßes. Das Fahrverbot wäre für den Taxifahrer ein existentielles Problem gewesen, da er seine Kosten nicht mehr hätte zahlen können, wenn er einen Monat nicht gefahren wäre. Das Gericht folgte daher unserer Argumentation, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte ist und hob das Fahrverbot auf:
+++ grüne Plakette +++ Mangel +++ Autokauf +++ Rücktritt +++
Fehlt die grüne Umweltplakette oder kann sie nicht erteilt werden kann ein Auto wertlos sein. Dies betrifft vor allem Gebiete, in denen die Plakettenpflicht gilt, so in Hannover. Wer ein solches Auto gekauft hat, will wissen, ob er den Wagen umtauschen kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Es gibt erste Gerichtsentscheidungen, die die Frage betreffen, ob nach Autokauf das Auto zurückgegeben werden kann, wenn die Plakette fehlt. Die Gerichte sprechen in solchen Fällen fehlender grüner Plakette ein solches Rücktrittsrecht zu: Das OLG Düsseldorf (Az.: I-22 U 103/11) hat entschieden, dass eine Mangel vorliegt, wenn das Fahrzeug eine grüne Plakette zwar trägt, aber nicht führen darf.
Trunkenheitsfahrt § 316 StGB +++ Amtsgericht Bonn, Az.: 804 Js 2313 / 12 (10/13) +++
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Entziehung der Fahrlaubnis blieb erfolglos
Der Mandant war mit 0,54 ‰ Blutalkohol in einen Unfall verwickelt. Er hatte einen Linksabbiegeverstoß begangen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, der Abbiegeverstoß sei alkoholbedingt gewesen. Zu der Frage, ob der Fahrfehler alkoholbedingt erfolgt ist, war ein Sachverständigengutachten eingeholt worden: Der dortige Gutachter hat den Fahrfehler auf den Alkholkonsum zurückgeführt. Zur Begründung führte er an: Nichts. Dem sind wir in der Verteidigung entgegen getreten.