Bußgeldbescheid | Punkte | Einspruch
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Jeder Bußgeldbescheid hat zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt. Nur wer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, kann die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister abwenden. Hier zur Schnellorientierung die wichtigsten Fragen im Überblick.
1.Wieviele Punkte gibt es für den mir vorgeworfenen Verstoß?
2.Ist es richtig, dass ab 8 Punkte meine Fahrerlaubnis entzogen wird?
3.Wie kann ich Punkte abbauen?
5.Wie nehme ich Kontakt zum Anwalt auf?
1.Wieviele Punkte gibt es für den mir vorgeworfenen Verstoß?
Die drohenden Punkte werden von den Bußgeldstellen in aller Regel mitgeteilt. Sie finden die Anzahl
-entweder im Bußgeldbescheid (teilweise auch auf der Rückseite)
-oder im Anhörungsschreiben
Nicht gefunden? Dann können die drohenden Punte auch in diesem Bußgeldrechner ermittelt werden.
2.Ist es richtig, dass ab 8 Punkte meine Fahrerlaubnis entzogen wird?
Ja, wenn 8 Punkte erreicht sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Anzahl der je Vorfall vergebenen Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, vereinfacht gesagt gilt folgende Regelung:
- 3 Punkte gibt es für schwere Verstöße (z.B. Straftaten wie Unfallflucht, § 142 StGB)
- 2 Punkte gibt es für mittlere Verstöße (z.B. Überhöhte Geschwindigkeit von mehr als 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)
- 1 Punkt gibt es bei den einfachen Verstößen (z.B. Rotlichtverstoß, wenn das Rotlicht weniger als eine Sekunde rot war)
3.Wie kann ich Punkte abbauen?
Ein Punktabbau von einem Punkt ist möglich. Hintergrund: Wer 4 oder 5 Punkte erhält, bekommt eine Ermahnung: In dieser Ermahnung ist auch der Hinweis enthalten, dass der Betroffene einen Punkt abbauen kann. Dies ist dann möglich, wenn der Betroffene nachweist, ein Fahreignungsseminar erfolgreich absolviert zu haben.
Mein Tipp: Es sollte unbedingt von der Möglichkeit des Punkteabbaues Gebrauch gemacht werden.
4.Kann man bei Gericht verlangen, dass das Gericht die Punkte “löscht”, aber das Bußgeld bestehen bleibt?
Ja, nämlich dann, wenn das Gericht das Bußgeld auf weniger als 60 € herabsetzt. Beispiel: Wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ist ein Bußgeld erlassen mit 100,00 € Geldbuße. Dafür gibt es einen Punkt.
Wenn das Gericht nun den Bußgeldbescheid auf 55 € ermäßigt, wird der Punkt nicht eintragen! Grund: Die Eintragungsgrenze ist nicht erreicht
Dies ist ein wichtiger Ansatz in der Bußgeldverteidigung.
5.Wie nehme ich Kontakt zum Anwalt auf?
5.1. Rechtsschutzversicherung
Bußgeldverfahren ist über den Verkehrsrechtsschutz in den meisten Rechtsschutzversicherungen versichert. Gern übernehme ich für Sie kostenfrei die Anfrage bei Ihrer Versicherung, ob von dort Kostenschutz besteht.
5.2. Kontaktaufnahme zum Anwalt
Kostenanschläge erhalten Sie binnen 24 Stunden kostenfrei: Am einfachsten ist es, wenn Sie mir dafür Ihren Bußgeldbescheid mailen an tarneden@tarneden.de Sie können auch durchrufen für ein kostenfreies Informationsgespräch: 0511. 220 620 60.
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