BGH: Keine Helmpflicht für Radfahrer
BGH: Keine Helmpflicht für Radfahrer
Fahrradhelm ja oder nein. Der Gesetzgeber hat bislang keine Helmpflicht angeordnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entscheiden: Keine Mithaftung für Radfahrer, weil sie keinen Helm tragen. Damit ist der BGH Tendenzen in der Rechtsprechung entgegen getreten, die eine Mithaftungsquote angeordnet haben, wenn Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen keinen Helm getragen haben.
Bewertung: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist richtig. Die Anordnung einer Helmpflicht und damit eine Haftungsquote bei einem Verstoß muss dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, eine Helmpflicht am Bundestag vorbei einzuführen.
Ungeachtet dessen sollte das Tragen eines Helmes erwogen werden. Denn im Kollisionsfall zwischen Radfahrer und Auto ist der Radfahrer immer der Schwächere: Was hilft es, wenn bei einem Unfall, den der Autofahrer allein verschuldet hat, den Radfahrer keine Haftungsquote trifft, aber seine Verletzungen hätten vermieden werden können, wenn er einen Helm getragen hätte.
Tipp: Wenn ein Versicherer wegen des Nichttragens eines Helmes ihre Ansprüche kürzt, gehen Sie zum Anwalt. Denn die Kürzung ist unzulässig.