Bevorzugte Terminsvergabe (Sondertermin) bei Schwangerschaft gegen Deutsche Botschaft erwirkt
In dem Fall erwartete eine Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft ein Kind (das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird), Geburtsland Deutschland. Ihr Mann (Tunesier) hatte bei der Deutschen Botschaft (in Tunis/Tunesien) darum gebeten, einen Termin zu erhalten, um seinen Visumsantrag abzugeben. Zwar erhielt er eine Bestätigung per Mail, dass sein Terminswunsch registriert sei. Einen Termin erhielt er zunächst nicht. Wochen vergingen. Immer noch bekam er keinen Termin. Die werdenden Eltern waren daher in Sorge, dass das Kind in Deutschland zur Welt kommt bevor der Vater das Visum erhält. Daher wandten sie sich an mich. Ich machte die Rechte des werdenden Vaters geltend. Die Botschaft hatte Verständnis für die Argumention und gab einen Sondertermin. Die rechtzeitige Einreise vor der Geburt für den (werdenden) Vater sollte nun möglich sein. Die Schwierigkeiten für Antragsteller, einen Sondertermin bei einer Deutschen Botschaft zu erhalten, sind enorm, Betroffene wissen, wovon ich spreche. Bei der Deutschen Botschaft einen Sondertermin zu erlangen ist – bei aller Bescheidenheit – etwas ganz Besonderes. Bekommen Sie bei Schwangerschaft auch keinen Termin bei der Deutschen Botschaft? Dann setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.