Besuchsvisum gegen Deutsche Botschaft Ankara erstritten am Verwaltungsgericht Berlin
In dem Verfahren vertrat ich eine türkische Staatsangehörige, die langjährig in Deutschland gelebt hat. Sie hatte in Deutschland zwei Kinder großgezogen. Die Mandantin war in die Türkei zurückgekehrt und begehrte ein Besuchsvisum, um ihre Kinder zu besuchen. Die deutsche Botschaft Ankara hatte den Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums abgelehnt. Ich habe den Prozess am Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 2 K 189.18 V) vertreten. Am Ende konnte wir einen Vergleich schließen, wonach die Mandantin ein Besuchervisum erhalten kann. Ein schöner Erfolg. Wenn das Visum einmal erteilt wird, steht einer weiteren Visumserteilung in den folgenden Jahren zumeist nichts mehr im Weg.