Besuchervisum am Generalkonsulat Erbil (Irak) erstritten
In dem Fall war der Antrag auf Erteilung des Besuchsvisum mit der Begründung abgelehnt worden, der Besucher stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Mandantschaft – ein Leben lang gesetzestreu und Recht schaffen – hatte keine Erklärung dafür. Im Rahmen des Verfahrens bei dem Generalkonsulat präsentierten wir die Mandantschaft und machten geltend, dass die angenommene Gefährdungseinschätzung nicht nachvollziehbar war. Wir konnte im Verfahren das Generalkonsulat in Erbil überzeugen. Das Besuchervisum wurde auf meine Remonstration hin dann erteilt.