Batteriezertifikat E-Auto Gewährleistung
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Gebrauchtes E-Auto mit Batteriezertifikat gekauft und dennoch Probleme mit der Batterie? Anbieter von gebrauchten E-Autos bewerben ihre Fahrzeuge vermehrt mit einem Batteriezertifikat. Dieses Batteriezertifikat gibt den aktuellen Batteriezustand und die daraus berechnete Reichweite der Batterie an und soll für Transparenz für den Käufer sorgen. Der Käufer eines gebrauchten E-Autos hat seinerseits ein überragendes Interesse daran zu wissen, in welchem Zustand sich der Akku befindet. Der Grund liegt auf der Hand: Je älter ein Akku ist, desto weniger Speichervermögen hat er. Für den Käufer ist das Batteriezertifikat somit von hoher Relevanz. Welchen Inhalt haben diese Batteriezertifikate? Welche Gewährleistungsansprüche hat der Käufer durch das Batteriezertifikat? Dieser Beitrag klärt auf.
1. Was garantiert das Batteriezertifikat beim E-Auto?
2. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich durch das Batteriezertifikat?
3. Gibt es Gerichtsentscheidungen zum Batteriezertifikat?
4. Beispiel, wann eine Haftung aus dem Batteriezertifikat begründet ist
1. Was garantiert das Batteriezertifikat beim E-Auto?
Das Zertifikat garantiert, dass das Fahrzeug eine bestimmte Eigenschaft hat, nämlich den aus dem Zertifikat ersichtlichen Batteriezustand. Mit dem Batteriezertifikat vereinbaren die Parteien somit einen bestimmten Soll-Zustand.
Der Batteriezustand (sog. State of Health, SoH) wird durch einen Batterietest ermittelt und das Ergebnis in dem Batteriezertifikat wiedergegeben. Viele Verkäufer auf den Internetplattformen wie mobile.de bewerben ihre Fahrzeuge mittlerweile mit einem Batteriezertifikat, um den Zustand der Batterie für den Kunden transparent zu machen.
Der State of Health stellt die aktuelle Batteriekapazität im Verhältnis zur ursprünglichen Kapazität in Prozent dar (beispielsweise 80 %). Verschiedene Anbieter wie beispielsweise Aviloo, der ADAC oder auch die Dekra bieten solche Tests an.
Hat eine Batterie mit einer ursprünglichen Kapazität von 77 kWh einen SoH-Wert von 80 %, beträgt die aktuelle (Rest-) Kapazität somit 61,6 kWh. Bei einem VW ID.3 Pro S führt dies beispielsweise dazu, dass sich die ursprüngliche Reichweite von rund 500 km um 100 km auf rund 400 km reduziert hat.
Mit diesem Wissen kann sich der Gebrauchtwagenkäufer entscheiden, ob er das Fahrzeug kaufen möchte oder nicht.
2. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich durch das Batteriezertifikat?
Das Batteriezertifikat kann Gewährleistungsansprüche begründen, nämlich Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserung, Schadensersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder auch die Minderung des Kaufpreises. Bei den Gewährleistungsansprüchen ist zu berücksichtigen, dass der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung hat (sog. 1. Stufe). Erst wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert, kann der Käufer weitergehende Gewährleistungsansprüche wie den Schadensersatz, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder auch die Minderung des Kaufpreises geltend machen (2. Stufe). Eine unmittelbare Geltendmachung von Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne vorherige Nachbesserung ist im Fall des Batteriezertifikats in der Regel nicht zulässig.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich Gewährleistungsansprüche aus dem Batteriezertifikat nicht unmittelbar ergeben. Wenn das Batteriezertifikat allerdings (auch) Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist, wird es Vertragsbestandteil. Der Verkäufer und der Käufer haben sich in diesem Fall darauf geeinigt, dass das E-Auto als Eigenschaft den im Batteriezertifikat genannten Batteriezustand aufweist.
Gewährleistungsansprüche ergeben sich für den Käufer dann, wenn das Batteriezertifikat nachweislich unrichtig ist. In diesem Fall weist das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf. Dieser Fall wird in der Praxis allerdings kaum auftreten.
Das Batteriezertifikat kann allerdings Grundlage für den Nachweis eines Sachmangels sein, wenn sich der Batteriezustand innerhalb eines kurzen Zeitraums (innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr nach der Übergabe des Fahrzeugs) erheblich verschlechtert. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Batterie einen Schaden hat und damit mangelhaft ist.
In diesem Fall hat der Käufer gegen den gewerblichen Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bitte beachten Sie, dass Batteriezertifikate nur bei gebrauchten E-Autos eine Rolle spielen. Haben Sie ein Neufahrzeug erworben und Probleme mit der Batterie? Einzelheiten zu der Garantie für Hochvolbatterien finden sie hier in meinem Fachbeitrag.
3. Gibt es Gerichtsentscheidungen zum Batteriezertifikat?
Soweit ersichtlich, gibt es zu dem Themenkreis „E-Auto und Batteriezertifikat“ keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Da es sich bei einem Batteriezertifikat letztendlich um einen Zustands- bzw. Prüfbericht handelt, kann die hierzu ergangene Rechtsprechung übertragen werden.
Wird in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen bezüglich des Batteriezustands explizit auf ein Batteriezertifikat verwiesen, so liegt darin eine (konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts, dass das Fahrzeug den im Batteriezertifikat genannten Zustand (State of Health, SoH) aufweist.
Gibt in einem solchen Fall das Batteriezertifikat die Beschaffenheit des Akkus nicht zutreffend wieder, liegt ein Mangel vor und der Verkäufer kann sich nicht mit Erfolg auf einen – an sich wirksamen – pauschalen Gewährleistungsausschluss berufen. (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 01.06.2021 – 6 U 90/19 zu einem Vorschaden in einem Gebrauchtwagen-Check)
Da aber der tatsächliche Batteriezustand im Zeitpunkt der Übergabe in den wenigsten Fällen streitig ist, kann der Batteriezustand laut Batteriezertifikat zumindest als Maßstab dienen, wenn der Käufer in der Folgezeit Batterieprobleme (übermäßiger Leistungsverlust) feststellt.
Siehe dazu das Beispiel unter Ziffer 4.
4. Beispiel, wann eine Haftung aus dem Batteriezertifikat begründet ist
Der Verkäufer bietet ein fünf Jahre altes E-Auto mit einem 58 kWh-Akku mit einer Laufleistung von 130.000 km an. Zudem ließ der Verkäufer von einer externen Prüforganisation ein Batterie-Zertifikat erstellen. Das Zertifikat weist einen Batteriestatus (State of Health, SoH) von 90 % aus. Die aktuelle Batteriekapazität beträgt damit 52 kWh.
Ein Jahr nach dem Kauf und einer Fahrleistung von 10.000 km stellt der Käufer durch eine Messung fest, dass sich der Batteriestatus um weitere 10 % reduziert hat und nunmehr 80 % beträgt.
Aufgrund des übermäßigen Leistungsverlustes von 10 % innerhalb eines Jahres wird man von einem Sachmangel ausgehen können, da das E-Auto bzw. die Batterie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.
In diesem Fall hat der Käufer gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung und bei Verweigerung oder Fehlschlagen der Nachbesserung die Möglichkeit, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
Viele Rechtsfragen im Bereich der E-Mobilität sind gerichtlich noch nicht geklärt. Insbesondere im Bereich der Batterie kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, ob diese mangelhaft ist oder nicht (z.B. zu geringe Reichweite). Sie finden auf unserer Homepage zwar bereits verschiedene Informationen zum Thema „Gewährleistung“. Allerdings bedarf jeder Einzelfall einer gesonderten Prüfung. Eine Beratung ist daher unentbehrlich, um als Käufer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen oder als Verkäufer eine Forderung mit Erfolg abzuwehren.
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