BAföG trotz Durchfallen im PHANTOMKURS Zahnmedizin
BAföG +++ Überschreiten der Studienhöchstdauer +++ PHANTOMKURS +++ Zahnklinik Hannover (MHH)
Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer von mir erstrittenen – rechtskräftigen – Eilenscheidung (Az.: 3 B 3083 / 12) entschieden, dass bei Überschreiten der Studienhöchstdauer wegen Durchfallens im PHANTOMKURS an der MHH (Zahnklinik) dennoch weiter BAföG zu gewähren ist. Das Gericht hat dazu ausgeführt: “Solange der Antragsteller zu wenigstens einer folgenden Lehrveranstaltung nur zugelassen wird, wenn er die vorhergehenden Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen hat, wirkt sich die dadurch bedingte Verzögerung auch auf die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung insgesamt aus, weil diese den erfolgreichen Abschluss aller erforderlichen Lehrveranstaltungen voraussetzt.” Da dies beim PHANTOMKURS an der MHH (Zahnklinik Hannover) der Fall ist, wurde das Studentenwerk zur weiteren BAföG-Zahlung verurteilt. Viele weitere Informatioen rund um das Thema BAföG finden Sie auch hier in meinen Fachbeiträgen zum BAföG-Recht.