BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel erfolgreich eingeklagt
+++ Laufenden BAföG-Leistungen per einstweiliger Anordnung geltend gemacht +++ Fachrichtungswechsel anerkannt +++
Der Mandant hatte den Studiengang „Elektro- und Informationstechnik“ von einer Universität an eine Fachhochschule gewechselt. Er machte geltend, dass die Studiengänge zwar denselben Namen haben, inhaltlich aber andere Inhalte hätten (sog. Fachrichtungswechsel) und beantragte die Fortgewährung von BAföG-Leistungen. Das Studentenwerk hatte diese abgelehnt. Es berief sich drauf, darauf, dass kein Fachrichtungswechsel vorliege. Das Gericht (VG Hannover Az.: 3 B 4552/17) hat zugunsten meines Mandanten entschieden. Es ist meiner Argumentation im Prozess gefolgt: Dort haben wir darauf hinwiesen, dass die Studiengänge zwar denselben Namen tragen, das Curriculum aber signifikant voneinander abweicht. Das Gericht hat auch darauf hingewiesen, dass der Abschluss des an der Uni „Bachelor of science“ lautet, der Abschluss an der Fachhochschule aber „Bachelor of Engineering“. Prozessual wurden die Leistungen per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geltend gemacht. Dies war möglich, weil der Mandant ohne BAföG die Ausbildung hätte abbrechen müssen.