BAföG-Betrug: Wie kann ich mich verteidigen?
BAföG-Betrug: Wie kann ich mich verteidigen?
Droht ein Eintrag ins Führungszeugnis? Über 13 Jahre Erfahrung im BAföG- und Strafrecht +++ bundesweite Vertretung +++
Betrug nach BAföG-bezug? Wer zu Unrecht BAföG bezogen hat und einen Rückforderungsbescheid erhalten hat, muss danach mit einem Strafverfahren wegen Betruges rechnen. In aller Regel erstatten die Studentenwerke bzw. BAföG-stellen dann Strafanzeige wegen Betruges. In den Strafverfahren wegen Betruges geht es in aller Regel weniger um die Zahlung einer Strafe als um die Sorge um einen Karriereknick wegen einer Eintragung ins Führungszeugnis. Wann genau liegt ein BAföG-betrug vor? Welche Strafe ist zu erwarten? Und wann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis und welche Bedeutung hat er? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Welche Fälle erfasst der BAföG-Betrug?
2. Wie hoch ist die Strafe für BAföG Betrug?
3. Kann das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt werden?
4. Bekomme ich einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?
5. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt? Was kostet der Rechtsanwalt?
1. Welche Fälle erfasst der BAföG-Betrug?
Vereinfacht gesagt, das Verschweigen von Vermögenswerten bei der Beantragung von BAföG.leistungen. Wird aufgrund der Angaben BAföG gewährt, dass dem Antragssteller bei vollständigen Angaben nicht gewährt worden wäre, liegt nach dem Gesetz ein Betrug vor.
2. Wie hoch ist die Strafe für BAföG Betrug?
Wenn es zu einer Strafe durch Urteil oder Strafbefehl kommt, in aller Regel ein Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bestimmt. Es kommt dann unter anderem auf die Schadenhöhe an, ob eine hohe oder geringe Geldstrafe verhängt wird. Um ein Beispiel zu nennen: Ich hatte einmal einen Mandanten, dem ein Betrug mit einem Schaden von ca. 10.000,00 € vorgeworfen wurde. Er bekam eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen.
Eine Freiheitsstrafe ist allenfalls bei sehr hohen Schäden denkbar oder dann, wenn der Beschuldigte vorbestraft ist. Diese wird dann aber – wenn die Vorstrafen nicht zu hoch sind – zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Bei allem Bemühen ein Einschätzung abzugehen, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass konkrete Voraussagen, welche Strafen zu erwarten sind, nicht möglich sind.
Vielfach geht das Bemühen der Strafverteidigung dahin, eine Strafe durch Urteil gänzlich zu vermeiden. Dies ist dann möglich, wenn das Verfahren eingestellt wird (siehe sogleich 3.).
3. Kann das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt werden?
Hier sind viele Konstellationen denkbar. Es sollen nur die wichtigsten angesprochen werden, nämlich Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes (a), Einstellung wegen Geringfügigkeit (b), Einstellung gegen Auflagen (c).
3.1. Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes
Der Tatverdacht fehlt dann, wenn der Beschuldigte wegen des vorgeworfenen Betruges nicht verurteilt werden kann. Insbesondere kommt die Nichtverfolgbarkeit wegen Verjährung in Betracht. Mir sind hier Fälle bekannt, in denen die BAföG-Ämter solange gewartet haben, dass Verjährung eingetreten ist. Denkbar ist auch, dass teilweise Verjährung eingetreten ist, so z.B. wenn jemand BAföG in drei Jahren mit drei selbständigen Anträgen beantragt hat und zwei der drei Taten schon verjährt sind.
Im Übrigen ist der Tatnachweis regelmäßig schnell und leicht erbracht, da sich das Verschweigen von Vermögen aus den schriftlichen Antragsunterlagen ergibt und der Nachweis von (verschwiegenem) Vermögen über den Datenabgleich möglich ist. Die Möglichkeiten, den Tatverdacht in dieser Hinsicht zu entkräften, sind begrenzt.
3.2. Einstellung wegen Geringfügigkeit
Der Schaden ist gering, der Beschuldigte nicht vorbestraft, der Schaden evtl. schon ausgeglichen, die Tat liegt schon längere Zeit zurück…
Dies sind Umstände, die die es möglich machen, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zu erwirken. Eher die Ausnahme.
3.3. Einstellung gegen Auflagen
Aus meiner Sicht von großer Bedeutung. Das Verfahren wird dadurch beendet, dass der Beschuldigte eine Auflage erbringt (z.B. Schadenwiedergutmachung – also Zahlung des zu Unrecht erhaltenen BAföG.s, sonstige Geldauflage). Im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt, vorausgesetzt, die Auflage wird binnen sechs Monaten erfüllt. Bei Schäden, die noch eher im unteren Bereich liegen, sollte auf jeden Fall versucht werden, auf diese Art der Einstellung hinzuwirken. Auch kann es sich hier positiv auswirken, wenn der Beschuldigte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist.
Entscheidender Vorteil: kein Eintrag im Bundeszentralregister und polizeilichen Führungszeugnis (siehe auch sogleich 4.)
4. Bekomme ich einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?
Es ist zu unterscheiden zwischen Bundeszentralregister und polizeilichem Führungszeugnis. In das Bundeszentralregister wird jede Verurteilung (nicht aber die Einstellung des Verfahrens) eingetragen. In das polizeiliche Führungszeugnis, dass bei einer Bewerbung bei einem Arbeitgeber vorzulegen ist, werden Geld- und Freiheitsstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten nicht eingetragen: Voraussetzung: keine Voreintragung wegen einer anderen Tat.
Die Frage, ob eine Eintragung ist Führungszeugnis erfolgt, ist in der Regel wichtiger als Frage, ob die Strafe nun 500,00 € oder 1.000,00 € beträgt. Viele Beschuldigte sind oder werden Akademiker und wollen eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einschlagen. Eine Eintragung im Führungszeugnis kann diese Planungen beeinträchtigen.
Meine Verteidigung ist daher immer bemüht, die “magische Grenze” von 90 Tagessätzen zu unterschreiten.
5. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt? Was kostet der Rechtsanwalt?
5.1. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt?
Eine Eintragung ins Führungszeugnis kann eine beruflich Karriere nachhaltig beeinträchtigen. Eine Strafverteidigung, der es gelingt, eine Einstellung zu erwirken und eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden, hat sich in der Regel sofort bezahlt gemacht. Es gibt eine Vielzahl von Besonderheiten, die zugunsten des Betroffenen geltend gemacht werden können. Dazu zählen:
• Verjährung des BAföG-Betruges
• hat die BAföG-Stelle das Prinzip des Verbotes doppelter Anrechnung beachtet?
• Berücksichtung von Jugendstrafrecht
• Schadenwiedergutmachung
• geeignete Einwände gegen den Vorwurf gewerbsmäßigen Betruges
• richtige Argumenation, um eine Einstellung zu erreichen
• genaue Kenntnis, bei welchen Grenzen Eintragungen ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgen
• …
Vertrauen Sie auf meine über 13-jährige Erfahrung im BAföG-recht und Strafrecht: Nach unzähligen Strafverteidigungen wegen BAföG-Betruges kann ich schnell und zuverlässig die Risiken eines Strafverfahrens einschätzen. Unsere Argumentationen überraschen teilweise selbst Staatsanwälte und Strafrichter: Dies ist nur möglich, weil wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf Besonderheiten des BAföG-rechtes hinweisen können. Schon oft konnten wir Argumente zugunsten des Beschuldigten vorbringen, die selbst Staatsanwälten nicht geläufig waren.
5.2. Anwaltskosten / Kontaktaufnahme zum Anwalt
Ich vertrete Mandanten bundesweit. Wenn Sie es wünschen, kann das ganze Mandant terminslos geführt werden. Sie können auch gern Termin im Büro bei mir haben.
Eine durchschnittliche Strafverteidigung, in der es gelingt, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden, veranlasst Anwaltsgebühren in Höhe von ca. 660,00 € (mit Gerichtsverhandlung (nur ca. 10 % der Fälle) belaufen sich die Anwaltskosten auf ca. 1.000,00 €).
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung, per mail (tarneden@tarneden.de) oder telefonisch: 0511. 220 620 60 für ein kostenfreies Informationsgespräch.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN