BAföG-Betrug: Wie kann ich mich verteidigen?
BAföG-Betrug: Wie kann ich mich verteidigen?
Der Vorwurf des BAföG-Betruges basiert darauf, dass der/die Betroffene zu Unrecht BAföG-Leistungen Unrecht BAföG-Leistungen bezogen hat. Hintergrund ist praktisch immer der Vorwurf, dass der/die Betroffene unrichtige Angaben im BAföG-Antrag gemacht hat und deshalb Leistungen erhalten hat, die bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht gewährt worden wären. In aller Regel erlässt das BAföG-amt vor der Strafanzeige einen Rückforderungsbescheid, in dem zu Unrecht gewährtes BAföG zurück verlangt wird. Die Strafandrohung für den BAföG-Betrug lautet auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 263 StGB). Wer sich gegen den Vorwurf des BAföG-Betruges gut verteidigt, kann im Idealfall eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen. Der Anwalt sollte auf Strafverteidigung und BAföG-recht spezialisiert sein. Denn nur ein Anwalt, der auch die BAföG-regeln kennt, kann optimal im Strafverfahren verteidigen. Wichtigstes Ziel der Strafverteidigung gegen den Vorwurf des BAföG-Betruges ist es, einen Eintrag in das Führungszeugnis zu vermeiden. Das gelingt immer, wenn das Strafverfahren eingestellt wird. Beides habe ich unzählige Mal für meine Mandanten erreicht. Ich bin seit über 20 Jahren im Strafrecht und BAföG-recht tätig.
1. Wann liegt ein BAföG-Betrug vor?
2. Wie hoch ist die Strafe für BAföG Betrug?
3. Kann das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt werden?
4. Wird eine Verurteilung wegen BAföG-Betruges in das polizeiliche Führungszeugnis / Bundeszentralregister eingetragen?
5. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt? Was kostet der Rechtsanwalt?
1. Wann liegt ein BAföG-Betrug vor?
Ein BAföG-Betrug liegt vor, wenn Antragsteller im BAföG-Antrag falsche Angaben gemacht haben und deshalb BAföG-Leistungen erhalten haben, die nicht gewährt worden wären, wenn von Anbeginn wahrheitsgemäße Angaben gemacht worden wären. Vereinfacht gesagt liegt ein BAföG-Betrug vor bei Verschweigen von Vermögenswerten anlässlich der Beantragung von BAföG-Leistungen. Der BAföG-Betrug wird in den meisten Fällen dadurch bekannt, dass das Studentenwerk über einen Datenabgleich Informationen über Konten erhält, die im BAföG-Antrag nicht angegeben wurden. Der Datenabgleich erfolgt meist durch eine Abfrage der Feststellung der ausgeschöpften Freistellungsanträge beim Bundeszentralamt für Steuern.
Hier einige typische Fälle des BAföG-Betruges aus den vergangenen Jahren meiner Berufspraxis:
- Antragsteller hat 30.000,00 € auf dem Konto und hat dieses Vermögen bei der Antragstellung nicht angegeben. Wegen eines Datenabgleiches beim Bundeszentralamt für Steuern wird dem Studentenwerk bekannt, dass Vermögen verschwiegen wurde. Der Betroffene musste 15.000,00 € BAföG-Leistungen zurück zahlen; darüber erhielt er einen Rückforderungsbescheid des Studentenwerkes. Später folgt das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges
- ein Mandant bezog BAföG und beendete das Studium im Mai 2024. BAföG war von Oktober bis September bewilligt worden. Er bezog nach Mai 2024 weiterhin BAföG bis September. Es erfolgte die Rückforderung über die Monate Mai bis September. Danach folgte die Strafanzeige, Grund: fehlende Mitteilung über die erfolgreiche Beendigung des Studiums. Später folgte die Vorladung der Polizei wegen BAföG-Betruges
- eine Mandantin überwies im August 20.000,00 € von ihrem Sparkonto an ihre Eltern und beantragte danach BAföG für die Zeit von Oktober bis September. Später kam heraus, dass die 20.000,00 € vom Konto überwiesen wurden. Das Studentenwerk forderte das BAföG zurück, mit der Begründung, dass die Mandantin sich kurz vor der Antragstellung „arm gemacht hätte“. Nach Erlass des Rückforderungsbescheides folgte die Strafanzeige. Später folgte ein Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft wegen BAföG-Betruges
- …
2. Wie hoch ist die Strafe für BAföG Betrug?
Für den BAföG-Betrug lautet die Strafandrohung gemäß § 263 StGB auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Wie hoch die Strafe konkret ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalles statt. Von Bedeutung sind alle Umstände des Einzelfalles, z.B. die Schadenhöhe, die Anzahl der vorgeworfenen Taten, das Alter des Beschuldigten sowie, ob eine Schadenwiedergutmachung erfolgt ist, …
Das Ziel einer jeden Strafverteidigung von mir ist, dass das Strafverfahren mit dem Vorwurf des BAföG-Betruges eingestellt wird. Dabei berufe ich mich auf Refererenzen aus anderen Strafverteidigungen im Rahmen meiner über 20-jährigen Berufstätigkeit. Insbesondere bei Schadensummen unter 10.000,00 € sowie bei Ersttätern gelingt es oftmals, eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Dies erfordert eine Auswertung aller für den Mandanten günstigen Umstände und eine entsprechende Argumentation gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere gegen über der Staatsanwaltschaft.
Lässt sich eine Einstellung des Strafverfahrens nicht erreichen, kommt es zu einem Verurteilung wegen BAföG-Bertruges. Die Strafe wegen BAföG-Betruges im Falle einer Verurteilung ist in aller Regel eine Geldstrafe. Die Geldstrafe wegen BAföG-Betruges orientiert sich an den Einkommensverhältnissen der Beschuldigten. Wer noch studiert, bekommt eine geringe Strafe, orientiert an studentischen Lebensverhältnissen. Ist der Beschudigte dagegen schon berufstätig, weil der BAföG-Betrug schon (z.B.) 3 Jahre zurückliegt, wird das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt. Wer gut verdient, muss dann – wenn er ein hohes Einkommen bezieht – mit einer hohen Geldstrafe im Falle einer Verurteilung wegen BAföG-Betruges rechnen.
Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bestimmt. Hier zwei Beispiele:
Ich hatte einmal einen Mandanten, dem ein BAfög-Betrug mit einem Schaden von ca. 20.000,00 € vorgeworfen wurde. Er bekam eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen bei studentischen Lebensverhältnissen, also 10 € Tagessatzhöhe. Die Geldstrafe für den BAföG-Betrug waren in dem Fall 700 € ( 70 Tagessätze à 10,00 € Strafe).
In einem anderen Fall war der Mandant mit dem Studium schon fertig und verdiente 3.000,00 € netto. Seine Strafe waren 30 Tagessätze à 100,00 €, also 3.000,00 € Geldstrafe.
Im schlimmsten Fall wird wegen BAföG-Betruges eine Freiheitsstrafe verhängt. Das ist nach meiner mehr als 20-jährigen Berufserfahrung aber nur selten und allenfalls bei sehr hohen Schäden denkbar oder dann, wenn der Beschuldigte vorbestraft ist. Die Freiheitsstrafe wird dann aber – wenn die Vorstrafen nicht zu hoch sind – zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Bei allem Bemühen, ein Einschätzung abzugehen, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass konkrete Voraussagen, welche Strafen zu erwarten sind, nicht möglich sind. Dies ist und bleibt letztlich der Beratung, Auswertung der Strafakte, Auswertung der BAföG-Akte und der Strafverteidigung vorbehalten. Vielfach geht das Bemühen der Strafverteidigung dahin, eine Strafe durch Urteil gänzlich zu vermeiden. Dies ist dann möglich, wenn das Verfahren eingestellt wird (siehe sogleich 3.).
3. Kann das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt werden?
3.1. Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes
Das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges wird dann eingestellt, wenn der Beschuldigte wegen des vorgeworfenen Betruges nicht verurteilt werden kann. Hauptfall ist, dass der BAföG-Betrug verjährt ist. Mir sind hier Fälle bekannt, in denen die BAföG-Ämter solange gewartet haben, dass Verjährung eingetreten ist. Denkbar ist auch, dass teilweise Verjährung eingetreten ist, so z.B. wenn jemand BAföG in drei Jahren mit drei selbständigen Anträgen beantragt hat und zwei der drei Taten schon verjährt sind.
3.2. Einstellung wegen Geringfügigkeit
Das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges kann auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Das wird insbesondere dann erstrebt, wenn der Schaden ist gering, der Beschuldigte nicht vorbestraft ist, der Schaden evtl. schon ausgeglichen ist, die Tat liegt schon längere Zeit zurück liegt… Ich habe schon in ungezählten Fallen erreichen können, dass Strafverfahren wegen BAföG-Betruges meiner Mandanten wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Hauptvorteil der Einstellung: Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis.
3.3. Einstellung gegen Auflagen
Das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges kann auch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Dies hat nach meiner Erfahrung große Bedeutung. Das Verfahren wird dadurch beendet, dass der Beschuldigte eine Auflage erbringt (z.B. Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Einrichtung). Im Gegenzug wird das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt, vorausgesetzt, die Auflage wird binnen sechs Monaten erfüllt. Bei Schäden, die noch eher im unteren Bereich liegen, sollte auf jeden Fall versucht werden, auf diese Art der Einstellung hinzuwirken. Auch kann es sich hier positiv auswirken, wenn der Beschuldigte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist.
Der große Vorteil jeder Einstellung ist: Es gibt einen Eintrag, weder im Bundeszentralregister noch im polizeilichen Führungszeugnis.
4. Wird eine Verurteilung wegen BAföG-Betruges in das polizeiliche Führungszeugnis / Bundeszentralregister eingetragen?
Jede Verurteilung wegen BAföG-Betruges wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Ein Eintrag auch in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bei unbestraften Tätern und dann, wenn die Geldstrafe größer als 90 Tagessätze ist.
Wird das Strafverfahren wegen BAföG-Betruges eingestellt, gibt es weder im polizeilichen Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister einen Eintrag.
Die Frage, ob eine Eintragung ist Führungszeugnis erfolgt, ist in der Regel wichtiger als Frage, ob die Strafe nun 500,00 € oder 1.000,00 € beträgt. Viele Beschuldigte sind oder werden Akademiker und wollen eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einschlagen. Ein Eintragung im Führungszeugnis kann diese Planungen beeinträchtigen.
Meine Verteidigung ist daher immer bemüht, die „magische Grenze“ von 90 Tagessätzen zu unterschreiten.
5. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt? Was kostet der Rechtsanwalt?
5.1. Lohnt sich eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt?
Ja. Nach über 20 Jahren Berufserfahrung sind Beratung und Vertretung in einem Strafverfahren wegen BAföG-Betruges unbedingt zu empfehlen. Viele Betroffene haben mir berichtet, dass sie sich große Sorgen machen und unsicher sind, wie sie sich gegen über Polizei und Staatsanwaltschaft verhalten sollen. Viele Mandanten habe mir berichtet, dass es schwierig ist, Gesprächspartner zu finden, mit denen man über das Problem sprechen kann. Nicht jedem möchte man davon erzählen. Kaum jemand im privaten Umfeld kann einem wirklich sinnvolle Ratschläge geben.
Ein erfahrener Anwalt kann das Strafverfahren schnell einordnen, Ziele formulieren und eine Strategie für die best mögliche Strafverteidigung erarbeiten.
Eine Strafverteidigung, der es gelingt, eine Einstellung zu erwirken und eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden, hat sich in der Regel sofort bezahlt gemacht. Es gibt eine Vielzahl von Besonderheiten, die zugunsten des Betroffenen geltend gemacht werden können. Dazu zählen:
• Verjährung des BAföG-Betruges
• hat die BAföG-Stelle das Prinzip des Verbotes doppelter Anrechnung beachtet?
• Berücksichtung von Jugendstrafrecht
• Schadenwiedergutmachung
• geeignete Einwände gegen den Vorwurf gewerbsmäßigen Betruges
• richtige Argumentation, um eine Einstellung zu erreichen
• genaue Kenntnis, bei welchen Grenzen Eintragungen ins polizeiliche Führungszeugnis oder Bundeszentralregister erfolgen
• …
Vertrauen Sie auf meine über 20-jährige Erfahrung im BAföG-recht und Strafrecht: Nach unzähligen Strafverteidigungen wegen BAföG-Betruges kann ich schnell und zuverlässig die Risiken eines Strafverfahrens einschätzen. Unsere Argumentationen überraschen teilweise selbst Staatsanwälte und Strafrichter: Dies ist nur möglich, weil ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf Besonderheiten des BAföG-rechtes hinweisen kann. Schon oft konnten wir Argumente zugunsten des unserer Mandanten vorbringen, die selbst Staatsanwälten nicht geläufig waren.
5.2. Anwaltskosten / Kontaktaufnahme zum Anwalt
Ich vertrete Mandanten bundesweit. Wenn Sie es wünschen, kann das ganze Mandant terminlos per Mail und Telefon geführt werden. Sie können auch gern zur Besprechung zu mir ins Büro kommen.
Eine durchschnittliche Strafverteidigung, in der es gelingt, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden, veranlasst Anwaltsgebühren in Höhe von ca. 770,00 €. Sollte eine Gerichtsverhandlung nötige werden (mir von mir vertretenen Mandanten nur ca. 10 % der Fälle) belaufen sich die Anwaltskosten auf ca. 1.200,00 €.
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung, per mail (tarneden@tarneden.de) oder telefonisch: 0511. 220 620 60 für ein kostenfreies Informationsgespräch.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN
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