Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Liebe Leserin, lieber Leser, ich bin als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Celle (Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts) zugelassen und berechtigt, an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen aufzutreten. Ich habe an der Universität Hannover Rechtswissenschaften studiert. Das Studium habe ich im Jahr 2005 erfolgreich beendet. Im Anschluss an das Studium habe ich den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Braunschweig absolviert. In diesem Rahmen war ich unter anderem beim Amts- sowie Landgericht Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig, der Rechtsabteilung der Stadt Peine sowie einer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover mit arbeits- und familienrechtlichem Schwerpunkt zur Ausbildung zugewiesen. Im März 2009 habe ich die zweite juristische Staatsprüfung mit dem Wahlfach Strafrecht erfolgreich absolviert. Seit April 2009 bin ich zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Celle zugelassen und in der Rechtsanwaltskanzlei Tarneden & Inhestern als Rechtsanwalt tätig. Meine Schwerpunkte liegen im Bereich des Vertragsrechts. In diesem Bereich berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten insbesondere in den Bereichen des Gebrauchtwagenkaufs (Mängelgewährleistung, Rückabwicklung des Kaufvertrages) sowie bei Problemen bei Internetverträgen. Bei Internetverträgen spielt z.B. das Widerrufsrecht eine große Rolle. Der Verbraucherschutz ist hier stärker als beim Kauf im Kaufhaus. Ferner sind hier zu erwähnen Probleme bei ebay-Kaufverträgen, z.B. wenn der Verkäufer die Ware nicht oder schadhaft liefert oder wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, obwohl er die Ware erhalten hat. Schließlich berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei Streitigkeiten mit Telekommunikationsunternehmen (Dt. Telekom, Vodafone, Alice, eplus, O2 etc.). Schwerpunkte sind hier Fälle, in denen die Telefongesellschaften eine vertraglich vereinbarte DSL-Bandbreite nicht bereit stellen oder überhaupt keinen Telefon- oder Internetanschluss ermöglichen, aber die vollen Gebühren in Rechnung stellen. Herzlich Ihr Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
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