Autoleasingvertrag: Rechte und Pflichten
Autoleasing ist hip. Null Anzahlung, kleine Raten, einfach losfahren – und immer das neueste Modell. Klingt unwiderstehlich, ist daher auch so erfolgreich. Aber nicht alles was glänzt, ist gold. Leasingverträge sind ausgetüftelt von ausgebufften Leasinggesellschaften: Leasingverträge enthalten viele Einschränkungen, die einzuhalten sind, insbesondere Kilometerbegrenzungen. Für Familienfahrzeuge (wie Vans) werden oft Jahresfahrleistungen von 10.000 km vereinbart: 10.000 Kilometer sind im Jahr oft schneller gefahren als einem lieb ist. Zudem ist der Fahrzeugnutzer (Leasingnehmer in der Rechtssprache) zum Fahrzeugerhalt verpflichtet: ist die Leasingzeit abgelaufen, kommt die Fahrzeugrückgabe: wer den Wagen nicht wie vereinbart zurück geben kann, bekommt Schwierigkeiten mit dem Leasinggeber. Worauf ist beim Leasing zu achten? Was ist Leasing eigentlich genau? Kann ich den Leasingvertrag kündigen, wenn ich den Führerschein verliere? Und: was tun beim Streit bei Ablauf der Leasingzeit. Mehr dazu in diesem Beitrag.
1 Was bedeutet Autoleasing rechtlich?
2. Was ist der Unterschied zwischen Leasingvertrag und Mietvertrag?
3. Wie verhalte ich mich, wenn das geleaste Auto einen Mangel hat?
4. Kann ich den Leasingvertrag kündigen (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Führerscheinverlust)?
5. Was tun bei Streit bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges bei Ablauf der Leasingzeit?
1. Was bedeutet Autoleasing rechtlich?
Autoleasing ist die Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen.
Dabei gibt es Leasingnehmer (=der, der das Fahrzeug übernimmt) und Leasinggeber ( = der, der das Fahrzeug zur Verfügung stellt).
2. Was ist der Unterschied zwischen Leasingvertrag und Mietvertrag
2.1. Mietvertrag
Bei der Automiete mietet der Kunde einen Wagen. Der Kunde trägt keinerlei Risiken. Geht der Wagen kaputt oder hat er eine Panne, zahlt der Vermieter bzw. dessen Versicherung die Reparatur sowie die laufenden Wartungskosten.
Die Automiete erfolgt in aller Regel für kurze Zeit.
2.1. Autoleasingvertrag
Wie bei der Automiete wird hier ein Auto gegen Geld überlassen. Anders als bei der Miete muss sich der Leasingnehmer aber bei allen “Problemen” selbst kümmern, d.h. wenn der Wagen beschädigt wird oder wenn es Mängel am Leasingfahrzeug gibt.
Der Leasinggeber (also der, der das Fahrzeug zur Verfügung stellt), tritt dafür alle Rechte an den Leasingnehmer (also den, der das Fahrzeug übernimmt) ab.
Faktisch kann also der Leasingnehmer dann seine Rechte geltend machen wie ein Eigentümer.
Wichtig: Reparatur- und Wartungskosten trägt der Leasingnehmer, nicht der Leasinggeber.
In der Praxis erfolgt Autoleasing in aller Regel für längere Zeiträume – im Unterschied zur Automiete, die zumeist nur einige Tage dauert.
3. Wie verhalte ich mich, wenn das geleaste Auto einen Mangel hat?
Der Leasingnehmer hat im Wesentlichen dieselben Rechte wie ein Käufer (die so g. Sachmängelhaftung), d.h.: hat das Auto einen Mangel, hat der Leasingnehme besondere Rechte, nämlich
• Nachbesserung ( = Reparatur)
• Nachlieferung ( = Lieferung eines anderen gleichwertigen Fahrzeuges)
Ist die Nachbesserung / Nachlieferung nicht möglich oder unzumutbar oder wird sie verweigert, kann der Leasinggeber auch
• den Kaufpreis mindern
• vom Vertrag zurück treten (also den Wagen zurück geben und die Raten zurück verlangen)
Wichtig: Diese Rechte bestehen nur dann, wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges bereits vorgelegen hat. Zugunsten des Leasinggebers wird für die ersten 6 Monate nach der Fahrzeugübergabe vermutet, dass der Mangel schon zur Zeit der Fahrzeugübergabe vorgelegen hat.
4. Kann ich den Leasingvertrag kündigen (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Führerscheinverlust)?
Nein, in aller Regel gilt ein Leasingvertrag für die Dauer der Laufzeit. Darin liegt für die Betroffenen das größte wirtschaftliche Risiko. Wer den Führerschein verliert, braucht keinen Leasingwagen. Einmal unterschrieben, kommt der Betroffene aber aus dem einmal geschlossenen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit in aller Regel nicht mehr heraus. Ähnliches gilt in anderen Fällen wie z.B. wirtschaftlicher Notlage wie Arbeitslosigkeit.
5. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?