Umweltplakette falsch: Rücktritt vom Autokauf wegen Mangel möglich!
+++ grüne Plakette +++ Mangel +++ Autokauf +++ Rücktritt +++
Fehlt die grüne Umweltplakette oder kann sie nicht erteilt werden kann ein Auto wertlos sein. Dies betrifft vor allem Gebiete, in denen die Plakettenpflicht gilt, so in Hannover. Wer ein solches Auto gekauft hat, will wissen, ob er den Wagen umtauschen kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Es gibt erste Gerichtsentscheidungen, die die Frage betreffen, ob nach Autokauf das Auto zurückgegeben werden kann, wenn die Plakette fehlt. Die Gerichte sprechen in solchen Fällen fehlender grüner Plakette ein solches Rücktrittsrecht zu: Das OLG Düsseldorf (Az.: I-22 U 103/11) hat entschieden, dass eine Mangel vorliegt, wenn das Fahrzeug eine grüne Plakette zwar trägt, aber nicht führen darf.
Erfüllt als das Auto nicht die Anforderungen an die Emissionswerte, die für die grüne Plakette erfüllt sein müssen, so ist der Wagen mangelhaft. Dies gilt auch dann, wenn im Kaufvertrag – wie bei Gebrauchtwagen üblich – die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Dies hat das OLG in dem Fall ausdrücklich betont. Grund: für Beschaffenheitsvereinbarungen (zu denen die grüne Plakette zählt bzw. das Erfüllen der Emissionswerte) ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich. Der Käufer war in dem Fall dann zum Rücktritt berechtigt.
Viele weitere Infos rund um das Thema Rücktritt bei Autokauf wegen Mängeln finden Sie hier in meinem Fachbeitrag dazu.