• Sie haben Fragen?
  • 0511-220 620 60
  • tarneden@tarneden.de
    Logo-Rechtsanwalt-Tarneden-midLogo-Rechtsanwalt-Tarneden-sticky-smallLogo-Rechtsanwalt-Tarneden-midLogo-Rechtsanwalt-Tarneden-mid
    • START
    • AKTUELL
    • RECHTSGEBIETE
      • Übersicht Rechtsgebiete
      • RA Rolf Tarneden
        • Studienplatzklage
        • Prüfungsrecht
        • BAföG-Recht
        • Schulrecht
        • Strafrecht
        • Ausländerrecht
        • Bußgeldrecht
        • Verkehrsrecht
      • RA Horst-Oliver Buschmann
        • Autoleasing
        • Autorecht
        • Filesharing
        • Unterlassung
        • Verkehrsunfall
    • KANZLEI
    • KOSTEN
    • SERVICE
      • Unser Service
      • Honorar bezahlen
    • KONTAKT

    Autokauf: Rückgaberecht bei Mangel am Auto?

    Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann

    Mangel beim Autokauf: Rückgaberecht des Käufers? Ist der Traumwagen mangelhaft, kann der Autokauf zum Alptraum werden. Gerade, wenn die Verkäufer ein Auto eines Herstellers verkauft rcktritthaben, für den sie keinen Wartungsvertrag haben, kann die Reparatur für den Verkäufer sehr schwierig werden. Der Ersatz nur eines Teiles (z.B. Getriebe) kann für den Verkäufer das ganz Verkaufsgeschäft zu einem großen Verlust werden lassen. In solchen Konstellationen versuchen Verkäufer jeden Reparaturwunsch abzuwimmeln. Nach dem Gesetz hat der Käufer starke Rechte. Vorrangig Reparatur. Schlägt diese fehl oder wird sie abgelehnt, hat der Käufer das Rücktrittsrecht. Nach dem Rücktritt muss der Verkäufer den defekten Wagen zurück nehmen. Der Käufer erhält sein Geld zurück. Gerade bei schwierigen Reparaturen ist dies für den Käufer die beste Lösung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Problemkreis:

    1. Wann gibt es ein Rücktrittsrecht wegen Mangel nach Autokauf?

    2. Nachbesserung oder Rücktritt?

    3. Muss eine Entschädigung für die bisherige Nutzung gezahlt werden?

    4. Anwaltskosten / Rechtsschutzversicherung

    1. Wann gibt es ein Rücktrittsrecht wegen Mangel nach Autokauf?

    Ausgangspunkt ist, dass das Auto einen Mangel haben muss. Der ist nur dann möglich, wenn

    • der Verkäufer zur Reparatur aufgefordert worden ist unter Fristsetzung

    • und die Fristsetzung erfolglos blieb, §§ 323, 437 BGB

    Eine Fristsetzung ist in folgenden Fällen (§ 440 BGB) nicht erforderlich:

    • der Verkäufer hat die Reparatur endgültig verweigert

    • der Verkäufer hat die Reparatur vergeblich versucht (es genügen 2 fehlgeschlagene Reparaturversuche)

    Seitenanfang

    2. Nachbesserung oder Rücktritt?

    Nach dem Gesetz gilt: erst nachbessern. Nur wenn dies scheitert ist der Rücktritt möglich.

    Insofern hat der Käufer keine Wahlmöglichkeit.

    Wichtig ist, den Verkäufer unter Druck zu setzen. Gerade Verkäufer, die keine eigenen Werkstätten unterhalten oder Fahrzeuge verkaufen von Herstellern, für die Sie keinen WArtungsservice anbieten, können schnell überfordert sein mit der Reparatur. Es kann dann vorkommen, dass die Käufer in Mängelfällen immer und immer wieder vertröstet werden.

    Nach dem Gesetz können Sie eine Frist setzen. Erfolgt binnen der gesetzten Frist Reparatur bzw. eine verbindliche Reparaturzusage, kann der Rücktitt ausgesprochen werden.

    Vorteil nach Rücktritt: Der Käufer trägt nicht das Risiko einer billigen oder schlechten Reparatur. Beispiel: wird als Mangel ein Getriebeschaden geltend gemacht, kann die Reparatur für den Verkäufer bedeuten, dass durch die hohen Reparaturkosten der gesamte Autoverkauf für ihn zum einem Verlustgeschäft wird. Der Verkäufer kann motiviert sein, eine möglichst billige Reparatur vorzunehmen, z.B. durch die Verwendung gebrauchter Teile.

    Dieses Risiko ist aus meiner Sicht besonders groß, wenn der Verkäufer kein Markenhändler ist und / oder keine eigene Werkstatt unterhält.

    Seitenanfang

    3. Muss eine Entschädigung für die bisherige Nutzung gezahlt werden?

    Ja. Das ist eine wichtige Regelung. Wer ein Auto für 10.000,00 € gekauft und ist mit ihm 3000 km gefahren, muss beim Rücktritt eine Entschädigung für die gefahrenen 3000 km zahlen. Diese Regelung liegt auf der Hand und ist berechtigt: Denn der Wagen ist weniger wert durch die weitere Nutzung.

    Seitenanfang

    4. Anwaltskosten / Rechtsschutzversicherung

    4.1. Anwaltskosten

    Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert, hier dem Kaufpreis: Beispiel: Hat das Auto 10.000,00 € gekostet, so kostet der Anwalt (ohne Gericht) ca. 750,00 €. Regelmäßig muss der Gegner die Anwaltskosten erstatten, wenn der Rücktritt berechtigt ist.

    4.2. Rechtssschutzversicherung

    Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn Sie Verkehrsrechtsschutz versichert haben. Schauen Sie in Ihre Police. ADAC, allianz, DEVK, RechtssschutzUnion, ARAG, VHV… Sie alle versichern Verkehrsrechtsschutz.

    Wenn Sie Interesse haben mailen Sie (buschmann@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.

    Seitenanfang

    Mit Freunden teilen

    Ähnliche Beiträge

    10. November 2015

    VW-Abgasskandal: Rücktritt und Geld zurück wegen Mehrverbrauch?


    Mehr erfahren
    6. März 2015

    Ex-Freund veröffentlicht Nacktfotos: Recht auf Löschung?


    Mehr erfahren
    29. Januar 2015

    Abmahnung wegen Einfuhr von Produktfälschungen von Markenartikeln


    Mehr erfahren

    Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann

    Rechtsanwalt
    Horst-Oliver Buschmann
    ZUR PERSON

    Meine Rechtsgebiete

    • Autorecht
    • Verkehrsunfall
    • Autoleasing
    • Abmahnung Filesharing
    • Unterlassung

    Hier finden Sie mich

    • Tarneden Rechtsanwälte
      RA Horst-Oliver Buschmann
      Köbelinger Str.1
      30159 Hannover
      (Nähe Marktkirche, gegenüber Standesamt)
    • 0511/220 620 60

    • 0511/220 620 66

    • buschmann@tarneden.de

    • tarneden.de

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unser Team ist immer erreichbar.

    Kanzlei Hannover

    Wir sind verkehrsgünstig gelegen in repräsentativer Lage in der Altstadt von Hannover (die Gebäude der Bildergalerie - die bekanntesten in der Landeshauptstadt Hannover - sind alle in unmittelbarer Kanzleinähe) nahe der Marktkirche. So haben Sie die Möglichkeit, uns sowohl per PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen.

    Unsere Rechtsgebiete

    Studienplatzklage
    Prüfungsrecht
    BAföG-Recht
    Schulrecht
    Strafrecht
    Ausländerrecht
    Bußgeldrecht
    Verkehrsrecht
    Autoleasing
    Autorecht
    Filesharing
    Unterlassung
    Verkehrsunfall

    Weitere Informationen

    • Impressum
    • Datenschutz

    Hier finden Sie uns

    Rechtsanwaltskanzlei
    Tarneden Rechtsanwälte
    Köbelinger Str.1
    30159 Hannover
    (Nähe Marktkirche, gegenüber Standesamt)

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag
    09:00 – 18:00 Uhr

    © Copyright 2019 Tarneden Rechtsanwälte | Entwicklung: Prometheus Webdesign® Hannover