3. Juli 2012
nach schwerem Verkehrsunfall zahlt VHV
+++ Führerschein +++ Fahrverbot +++ Aufhebung Fahrverbot bei Existzengefährdung+++
Das Amtsgericht Hannover (Az.: 234 OWi 7031 Js 40980/12 (240/12) hat am 04.07.2012 ein Fahrverbot gegen einen Taxifahrer aufgehoben. Der Mandant war zusammen mit seiner Frau Taxiunternehmer. Sie besaßen nur ein Taxi. Der Mann hatt 200 € Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat erhalten wegen eines Rotlichtverstoßes. Das Fahrverbot wäre für den Taxifahrer ein existentielles Problem gewesen, da er seine Kosten nicht mehr hätte zahlen können, wenn er einen Monat nicht gefahren wäre. Das Gericht folgte daher unserer Argumentation, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte ist und hob das Fahrverbot auf: