1 Studienplatz im Studiengang Erziehung und Bildung, 1. FS, VG Schleswig-Holstein, Az.: 9 C 143/11 Fachhochschule Kiel, WS 11/12
17 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012, VG Göttingen (8 C 708/11) 1. Fachsemester
1 Studienplatz im Studiengang Wirtschaftsinformatik VG Dresden 15 L 688/11, 5. FS, WS 11/12, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Studienplatzrecht +++ Fristregelung für Studienplatzklage +++ Hessen +++
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.12.2011 , Az.: 1 L 3918/11.MM.W1
Jüngst hat der Gesetzgeber in Hessen Ausschlussfristen eingeführt, die unbedingt bei Studienplatzklagen zu beachten sind:
Zum Sommersemester: 01.03. und zum Wintersemester: 01.09.
Fristregelungen wie diese sind immer wieder in der Kritik der Studienplatzkläger. Hauptargument: Es ist unfair, eine Frist für die Klage zu normieren, die vor Ablauf des "normalen" Bewerbungsverfahrens abläuft. Denn der Durchschnittsstudent interessiert sich erst nach Ablehnung seines Antrages im "normalen" Verfahren für eine Klage. Wenn zu dem Zeitpunkt aber die Frist schon abgelaufen ist, wird diesem Studenten dann faktisch eine Klagemöglichkeit abgeschnitten.