8. März 2013
Mit Unterlassungserklärung und Abmahnung werden Unterlassungsansprüche außergerichtlich durchgesetzt. In der Abmahnung wird das rechtswidrige Verhalten beschrieben und untersagt. Die Unterlassungserklärung erhält das Versprechen, künftig das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Zumeist wird die Unterlassungserklärung mit einem Strafversprechen verbunden: Der Betroffene verspricht im Wiederholungsfall eine Strafe (z.B. 5.000,00 €) zu zahlen. Sowohl […]

