Auswahlverfahren der Hochschulen Humanmedizin: MHH: Wiederholung des Auswahlgespräches vor der Auswahlkommission (WS 18/19)
Wiederholt habe ich Anfragen wegen möglicher Fehler im Auswahlverfahren der Hochschulen in den Medizinstudiengängen. In diesem Fall machte die Mandantschaft gelten, dass die Auswahlkommission die nach der Auswahlordnung vorgeschriebenen Kriterien gar nicht abgefragt hatte. Darauf haben wird den Rechtsmittelangriff gestützt und geltend gemacht, dass die gegebene Bewertung keinen Bestand haben kann, wenn die Auswahlkommission die Kriterien nicht vollständig abfragt. Die MHH zeigte sich vergleichsbereit, sodass im Vergleichswege vereinbart wurde, dass das Auswahlgespräch (mit anderen Mitgliedern der Auswahlkommission) wiederholt wird. Vorausgegangen war ein Eilantrag am Verwaltungsgericht Hannover.