Aufhebung Fahrverbot für Taxifahrer
+++ Führerschein +++ Fahrverbot +++ Aufhebung Fahrverbot bei Existzengefährdung+++
Das Amtsgericht Hannover (Az.: 234 OWi 7031 Js 40980/12 (240/12) hat am 04.07.2012 ein Fahrverbot gegen einen Taxifahrer aufgehoben. Der Mandant war zusammen mit seiner Frau Taxiunternehmer. Sie besaßen nur ein Taxi. Der Mann hatt 200 € Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat erhalten wegen eines Rotlichtverstoßes. Das Fahrverbot wäre für den Taxifahrer ein existentielles Problem gewesen, da er seine Kosten nicht mehr hätte zahlen können, wenn er einen Monat nicht gefahren wäre. Das Gericht folgte daher unserer Argumentation, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte ist und hob das Fahrverbot auf:
Rechtslage: Nach dem Gesetz kann das Fahrverbot immer dann, wenn es den Betroffenen in existentielle Not bringt, aufgehoben werden. Hier konnte der Betroffene nicht darauf verwiesen werden, Urlaub zu nehmen. Denn er arbeitete nach seinen Angaben das ganze Jahr 6 Tage die Woche ohne Urlaub. Viele weitere Tipps um das Thema Ausnahme vom Fahrverbot finden Sie auch in meinem Fachbeitrag Fahrverbot: Ausnahme von 1-3 Monate Fahrverbot?