Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Aufenthaltserlaubnis wegen Corona? Viele Ausländer, die schon in Deutschland sind, fragen sich, ob Sie jetzt eine Aufenthaltserlaubnis wegen Corona erhalten können. Vereinfacht gesagt gilt: Soweit wegen Corona der Visumsantrag bei der Deutschen Botschaft nicht gestellt werden kann, weil die Deutsche Botschaft wegen Corona geschlossen hat, sind die Chancen gut, dass die inländische Ausländerbehörde über einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei einem bestehenden Aufenthaltszweck entscheidet. Wichtig: Der Ausländer benötigt auf jeden Fall einen Aufenthaltszweck, also z.B. ein deutsches Kind, einen in Deutschland lebenden Ehegatten, eine Arbeit in Deutschland…. Die wichtigsten Fragen klärt dieser Beitrag.
1. Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis wegen Corona erhalten?
2. Kann wegen Corona die Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise in Deutschland erteilt werden?
3. Kann die Ausländerstelle den Aufenthalt bei Corona beenden?
4. In welchen Fällen sollte ich einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen?
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
1. Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis wegen Corona erhalten?
Nur selten. Denn für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltszweck erforderlich, z.B., dass
- der Ausländer ein deutsches Kind hat
- in Deutschland verheiratet ist
- in Deutschland Arbeit hat
- ..
Allein wegen Corona gibt es daher grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Ausländer allerdings an Corona erkrankt ist, so wird er in Deutschland für die Dauer seiner Behandlung ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten können.
2. Kann wegen Corona die Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise in Deutschland erteilt werden?
In vielen Fällen ja!
Achtung: Wer in Deutschland erstmals die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt, wird von den Ausländerstellen herkömmlich abgewiesen. Die Ausländerstellen verlangen, dass der Ausländer ausreist und den Antrag bei der Deutschen Botschaft stellt. Dies ist während der Corona-Pandemie m.E. unzumutbar, wenn
-die deutsche Botschaft wegen Corona geschlossen hat bzw. den Visumsantrag nicht bearbeiten wird oder
-wegen der Coronamutation eine Einreisesperre verhängt ist, hier die Liste der Länder. Es sind dort die Länder, die als Virusvariantengebiete bezeichnet sind. Eine kurze Zusammenfassung findet sich auch hier.
Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht (übrigens schon “vor Corona”), dass die Aufenthaltserlaubnis im Inland erteilt werden kann. Dies ist nach dem Gesetz dann möglich, wenn die Ausreise unzumutbar ist. Diese gilt v.a. dann, wenn die Deutsche Botschaft im Herkunftsland keine Visaanträge annimmt (z.B. in Indien). Grund: Es ist unzumutbar, einen Ausländer auf die Deutsche Botschaft im Ausland zu verweisen, wenn die Deutsche Botschaft den Visumsantrag nicht annimmt, die inländische Ausländerbehörde aber geöffnet hat und entscheiden kann. M.E. ist es ebenso unzumutbar, einen Antragsteller darauf zu verweisen, eine Auslandsvertretung aufzusuchen, wenn er wegen einer Einreisesperre später nicht zurückkehren kann.
Referenzen: Ich habe während der Corona-Pandemie für mehrere Mandanten Aufenthaltserlaubnisse mit dieser Argumentation erstritten, nämlich:
- Ausländerbehörde erteilt Aufenthaltserlaubnis für Bosnier (Ehegattennachzug), weil Deutsche Botschaft in Sarajewo Visumsanträge nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet
- Ausländerbehörde erteilt Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer (Beschäftigungsaufnahme), weil Deutsche Botschaft in Kiew geschlossen hatte
- …
3. Kann die Ausländerstelle wegen Corona den Aufenthalt beenden?
Ich gehe davon aus, dass Abschiebungen für die Dauer der Conona Pandemie von den Sicherheitsbehörden nachrangig bearbeitet werden. Abschiebungen nach Übersee sind ohnehin nur eingeschränkt möglich bzw. nur dann, wenn Flüge überhaupt stattfinden. Abschiebungen im Bus sind mit engem Kontakt verbunden, der nach Möglichkeit unterbleiben soll.
4. In welchen Fällen sollte ich einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen?
Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und einen anerkannten Aufenthaltszweck verfolgen, sollten einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Das sind insbesondere Ausländer, die
- in Deutschland verheiratet sind
- in Deutschland ein Kind haben
- in Deutschland arbeiten oder studieren wollen
Wichtig: Alle weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis müssen gegeben sein, so insbesondere der Krankenversicherungsschutz und (je nach Fall) die Sicherung des Lebensunterhaltes bzw. die nötigen Sprachkenntnisse.
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt. Anwaltskosten?
Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60 (am besten werktags zwischen 10:00 – 12:00 oder 15:00 – 17:00 Uhr). Vertrauen Sie auf meine Berufserfahrung aus fast 20 Jahren Tätigkeit im Aufenthaltsrecht.
Kalkulieren Sie folgende Kosten:
Beratung: ab 75 €, auch telefonisch.
Vertretung: ab 600,00 €, je nach Fall, individuell zu vereinbaren.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden