Aufenthaltserlaubnis verlängern
Aufenthaltserlaubnis verlängern: Für die meisten Ausländer immer wieder ein Thema. Die Verlängerung kann erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Der gesamte Aufenthalt des Ausländers kann in Gefahr sein. Die Politik fährt zur Zeit eine strenge Linie gegen Ausländer. Deshalb ist eine gute Vorbereitung für den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu empfehlen. Ich bin langjährig im Ausländerrecht tätig. Ist die Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, erteilen die Ausländerbehörden häufig Fiktionsbescheinigungen. Was ist ein Fiktionsbescheinigung? Darf der Ausländer mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten? Wird seine Aufenthaltserlaubnis verlängert? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
2. Welche Bedeutung hat eine Fiktionsbescheinigung?
3. Die Entscheidung: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Ablehnung
4. Kann ich klagen, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?
1. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für den Ausländer von zentraler Bedeutung für den weiteren Aufenthalt. Schwierigkeiten treten zumeist dann auf, wenn sich die Umstände verändert oder verschlechtert haben. Typische Beispiele:
- der Ausländer hat sich von seinem Ehegatten getrennt
- der Ausländer hat ein Kind
- der Ausländer hat seine Arbeitsstelle verloren
- der Ausländer ist wegen einer Straftat verurteilt
Wichtig ist es, die Ausländerbehörde umfassend über die für den Ausländer günstigen Umstände zu informieren. Denn in allen oben gennanten Beispielen ist je nach Fall ein weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet möglich. Wer schon 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland hat, sollte prüfen, ob er eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis (näheres dazu in meinem Fachartikel zur unbefristeten Aufenthalbserlalubnis hier auf unsere homepage) oder die Einbürgerung beantragt (näheres dazu in meinem Fachartikel zur Einbürgerung hier auf unsere homepage).
2. Welche Bedeutung hat eine Fiktionsbescheinigung?
Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis muss die Verlängerung beanragt werden. Die Ausländerbehörde erteilt dann eine Fiktionsbescheinigung, wenn sie nicht sofort die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Die Fiktionsbescheinigung gibt dem Ausländer all die Rechte, die er mit der vorherigen Aufenthaltserlaubnis besaß, d.h.: der Ausländer darf mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten wie vorher, staatlichen Leistungen beziehen wie vorher…
Der Nachteil der Fiktionsbescheinigung gegenüber der Aufenthaltserlaubnis liegt in ihrer Vorläufigkeit: sie kann jederzeit entzogen werden durch Entscheidung der Ausländerbehörde über den Verlängerungsantrag.
Andererseits zählen Zeiten mit einer Fiktionsbescheinigung wie Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis. Wer als z.B. 5 Jahre in Deutschland war, davon 1 Jahr mit Fiktionsbescheinigung, hätte mit der Fiktionsbescheinigung die 5 Jahre Wartezeit erfüllt, die er benötigt, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
3. Die Entscheidung: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Ablehnung
Bei positiver Entscheidung wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert.
Bei negativer Entscheidung ergeht ein Ablehnungsbescheid. Dieser ist in aller Regel mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsansdrohung verbunden.
Mit der Ablehnung des Verlängerungsantrages wird auch die Fiktionsbescheinigung eingezogen. Der Ausländer erhält dann häufig eine Grenzübertrittsbescheinigung. Mit ihr wird er aufgefordert, zumeist binnen eines Monats das Land zu verlassen.
4. Kann ich klagen, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?
Ja, es ist auch die einzige Möglichkeit, auf legale Weise, die Abschiebung abzuwenden. Es ist in diesen Fällen praktisch immer ein Eilantrag beim Gericht einzureichen. Mit dem Eilantrag wird geltend gemacht, dass eine Abschiebung nicht zulässig ist und die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern ist. Viele ausländerrechtliche Verfahren werden hier entschieden. Je nach Fall sind Abschiebungen nicht möglilch und die Ausländer haben das Recht auf Verlängerung der Aufenthaltslaubnis: Näheres dazu finden Sie in meinem Fachbeitrag Abschiebung und Ausweisung, hier auf unserer homepage.
Beratung: ab 75 €.
Vertretung: ab 600,00 €.
Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, sind die Kosten höher. Kostenvoranschläge erhalten Sie kurzfristig und kostenfrei.
Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.