Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wegen Krieg in Ukraine
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Ukrainer, die auf der Flucht vor dem Krieg sind, suchen nach einer dauerhaften Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland, zumindest für die Dauer des Krieges. Die EU-Innenminister haben sich einstimmig über die Aktivierung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001; sog. „Massenzustromrichtlinie“) am 03.03.2022 geeinigt. Der Rat hat am 04.03.2022 den erforderlichen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 getroffen. Dieser Beschluss ist am 04.03.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und ist nach seinem Art. 4 am gleichen Tag in Kraft getreten. Damit ist der Weg frei für eine Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG (Stand März 2022). Hier der erste Überblick über die Möglichkeiten.
1. Welcher Personenkreis kann die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten?
2. Arbeitserlaubnis nach § 24 AufenthG?
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
1. Welcher Personenkreis kann die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten?
Laut Ratsbeschluss des Europäischen Rates vom 04.02.2022 gilt:
Personen, die seit dem 24. Februar 2022 wegen der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, nämlich.
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und
- Familienangehörige der zuvor genannten Personengruppen sowie
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Die Aufenthaltserlaubnis für für 12 Monate erteilt.
2. Arbeitserlaubnis nach § 24 AufenthG?
Eine selbständige Tätigkeit ist gestattet, § 24 Abs. 6 Satz 2 AufenthG
Eine abhängige Beschäftigung kann bewilligt werden, §§ 24 Abs. 6 i.V.m. 4a AufenthG.
Krankenversicherung
Wer eine Beschäftigung aufnimmt, wird über das Arbeitsverhältnis gesetzlich versichert.
Auch ein Asylantrag kann gestellt werden. Laut Informationen des Landes Niedersachsen ruht das Asylverfahren, wenn Schutz nach § 24 AufenthG gewährt wird.
4. Können auch Ukrainer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen, die vor der Invasion nach Deutschland gekommen sind?
In bestimmten Fällen ist das möglich. Dies hat das Bundesinnenministerium am 14.03.2022 für folgende Fälle geregelt:
Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG stellen. Dies betrifft Fälle, in denen
- die Verlängerung des bestehenden Aufenthaltstitels aufgrund rechtlicher Vorgaben oder nicht mehr gegebener Erteilungsvoraussetzungen nicht möglich ist oder
- während der zeitlichen Gültigkeit des Aufenthaltstitels der Erteilungsgrund entfallen ist und dessen nachträgliche Befristung in Betracht zu ziehen wäre.
Für die Prüfung der Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist dabei in Abweichung von Nr. 5 unbeachtlich, wann die Einreise in das Bundesgebiet erfolgt ist.
Diese Regelung ist außerordentlich wichtig. Verkürzt besagt sie, dass Ukrainer, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis hatten, die eigentlich nicht verlängert werden kann, wegen der Invasion nach § 24 AufenthG doch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.
Hintergrund für diese Regelung ist Art. 7 der Massenzustromrichtlinie:
Artikel 7
(1) Die Mitgliedstaaten können den vorübergehenden Schutz gemäß dieser Richtlinie weiteren — von dem Beschluss des Rates nach Artikel 5 nicht erfassten — Gruppen von Vertriebenen gewähren, sofern sie aus den gleichen Gründen vertrieben wurden und aus demselben Herkunftsland oder derselben Herkunftsregion kommen. Die Mitgliedstaaten unterrichten davon umgehend den Rat und die Kommission.
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
Siehe zu den Kosten hier auf unserer Seite weitere Informationen.
Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen an: 0511. 220 620 60, am besten werktags in der Zeit von 10:00 – 12:00 oder 15:00 – 17:00 Uhr.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden