Abmahnung wegen Filesharing und Markenrechtsverletzung
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Abmahnung erhalten? Wer eine Abmahnung erhält, muss lesen, dass er für einen download (z.B. für einen Song von 3 Minuten) 1.200,00 € zahlen soll. Man fragt sich: Kann ein download so teuer werden? Der Abmahnung beigefügt ist in aller Regel eine Unterlassungserklärung. Hier soll gegen Strafversprechen von z.B. 5.000,00 € erklärt werden, nie wieder einen solchen download vorzunehmen. Hintergrund ist in aller Regel das filesharing, häufig über peer-to-peer Netzwerke. Ich bearbeite hier im Büro die Mandate im Bereich Abmahnung Internet, Internetrecht, IT-Recht. Wann ist eine Abmahnung zulässig? Müssen die in der Abmahnung geforderten Anwaltskosten gezahlt werden? Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben? Diese Fragen klären nachstehende Beiträge.