Facebook-Nutzer muss Bilder und Einträge löschen, so das Amtsgericht Hannover!
Unterlassungsanspruch bei Bildverletzung!
Das Amtsgericht Hannover hat in einem von mir erstrittenen Urteil am 16.06.2015 entschieden, dass ein Facebook-Nutzer Bilder und Einträge löschen muss. Hintergrund des Verfahrens war, dass ein Facebook-Nutzer Bilder meines Mandanten ohne dessen Zustimmung online gestellt hatte. Auch hatte er meinen Mandanten in mehreren Einträgen beleidigt.
Dies ließ das Amtsgericht Hannover nicht durchgehen und verurteilte den Facebook-Nutzer zur Löschung aller Einträge und Bilder auf allen von ihm betriebenen Internetseiten in sozialen Netzwerken- wie z.B. Facebook. Der Fall ist von großer praktischer Bedeutung. Beleidigungen und Bildverletzung finden sich häufig in Sozialen Netzwerken. Wie dieser Fall zeigt, können solche Rechtsverletzungen effektiv abgewehrt werden.
Sollte der Facebook-Nutzer gegen das Urteil zuwiderhandeln und wieder Bilder ohne Zustimmung des Mandanten veröffentlichen, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, so das Amtsgericht Hannover in seiner Entscheidung.